BÄK: Ausbildungsreform sinnvoll, aber klare Verantwortlichkeiten notwendig

Berlin - Die Zielsetzung stimmt, aber einige Weichen müssen nachjustiert werden – so lässt sich die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) zusammenfassen. Grundsätzlich unterstützt die BÄK sowohl die Initiative des Gesetzgebers, die Ausbildung von Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATAs und OTAs) bundeseinheitlich als dreijährige Berufsausbildung zu regeln, als auch den präzisierenden Referentenentwurf. Allerdings hat das BMG im Referentenentwurf die Einsatzgebiete von ATAs und OTAs von den ärztlichen Aufgaben noch nicht klar abgegrenzt.


Die Verordnung soll die notwendigen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte konkretisieren. Der Referentenentwurf beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zur praktischen Umsetzung dieser Inhalte. Ziel ist insbesondere der Erwerb berufsfeldspezifischer Kompetenzen durch Auszubildende. Dazu gehört auch die Fähigkeit, eigenständig geplant und strukturiert anästhesiologische Maßnahmen und operative Eingriffe in unterschiedlichen operativen und diagnostischen Bereichen vorzubereiten. Hier sei aus haftungsrechtlichen Gründen und im Hinblick auf Patientensicherheit und -schutz ergänzend noch zu bestimmen, dass dies „nur nach ärztlicher Anordnung“ erfolgen darf, so die BÄK in einer Stellungnahme.


Einheitliche Ausbildungsinhalte und -abschlüsse von ATAs und OTAs sind im Sinne einer besseren medizinischen Versorgung und einer steigenden Nachfrage nach spezialisiertem Fachpersonal sinnvoll. Beide Assistenzberufe schließen mit einer staatlichen Prüfung ab und werden zu staatlich anerkannten Berufsbildern.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (ATA-OTA-APrV)