BÄK: Bei digitalen Anwendungen immer den medizinischen Nutzen im Blick behalten

Stellungnahme

Berlin - Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) plant das Bundesgesundheitsministerium das nunmehr dritte große Digitalisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode. Unter anderem beinhaltet es Regelungen zur Digitalisierung in der Pflege, zur Telemedizin und zur elektronischen Patientenakte. Heute hat die Bundesärztekammer ihre schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf vorgelegt. Darin meldet sie zu mehreren Punkten dringenden Änderungsbedarf an. 

Grundsätzlich müsse bei digitalen Anwendungen der tatsächliche medizinische Bedarf bei der Versorgung und nicht eine abstrakte technische Vision im Vordergrund stehen, betont die BÄK. So soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach dem Referentenentwurf künftig nicht mehr als Speicherort für medizinische Daten wie die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan fungieren. Die BÄK weist darauf hin, dass der Notfalldatensatz auf der eGK so konzipiert worden ist, dass er offline nutzbar und somit auch im nicht vom Mobilfunk abgedeckten Bereich durch den Arzt bzw. Notfallsanitäter/Rettungsassistent ausgelesen werden kann. Der Patient muss hierzu keine PIN eingeben. Das aber könne eine nur online verfügbare Patientenkurzakte nicht leisten, so die BÄK. Der mit einem Notfalldatensatz verfolgte Zweck werde nicht erreicht, wenn für den Abruf der Daten eine PIN eingegeben werden muss, um das Smartphone des Notfallpatienten zu entsperren.

Die Bundesärztekammer befürchtet, dass dies zu weiteren Akzeptanzschwierigkeiten bei Patienten und Ärzten führen wird.

Zudem fordert die Bundesärztekammer, die rechtlichen Grundlagen für eine Evaluation der digitalen Neuausrichtung des Gesundheitswesens zu schaffen – vor allem angesichts der geplanten massiven und nachhaltigen Veränderungen des Gesundheitswesens und den damit einhergehenden Investitionen in Milliardenhöhe. Indem die Auswirkungen der Neuausrichtung kontinuierlich monitort und evaluiert würden, könne das dazu beitragen, Chancen zu erkennen und Risiken zu verringern.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)
Berlin, 07.12.2020