BÄK: Corona-Schutzmaßnahmen fortwährend überprüfen

Berlin - Angesichts der aktuellen, dynamischen Pandemie-Lage hält die Bundesärztekammer das geplante dritte Bevölkerungsschutzgesetz für überwiegend angemessen. So sind unter anderem Regelungen zur Vorbereitung der Impfprogramme, der Ausweitung von Laborkapazitäten und Einreisen aus Risikogebieten vorgesehen. Zudem sollen mit dem Gesetz Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (§ 28a IfSG-neu) vorgenommen werden, die auch die Grund– und persönlichen Freiheitsrechte betreffen. Die Bundesärztekammer merkt an, dass diese besonderen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus der fortwährenden und transparenten Überprüfung der Verhältnismäßigkeit und Anpassung an die vorherrschende pandemische Lage bedürfen.

Kritisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der in Aussicht gestellten Corona-Impfungen. In Deutschland sei bereits ein Pharmakovigilanz-System etabliert, an dem unter anderem die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) beteiligt ist. Gemäß den ärztlichen Berufsordnungen müssten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an die AkdÄ gemeldet werden. Dabei stehe die AkdÄ in engem Austausch mit den für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Bundesoberbehörden und leite alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an diese weiter. „Somit ist sichergestellt, dass alle bei der AkdÄ eingehenden Meldungen bei zentralen Auswertungen einbezogen werden können“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesärztekammer regt an, ein zentrales, bundeseinheitliches (nationales) Impfregister einzurichten. Über das Register könnten unter anderem Daten zur Wirksamkeit von Impfstoffen erfasst werden. Die damit beauftragte Institution könnte Impfdaten zeitnah und umfassend auswerten und zur Verfügung stellen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drucksache 19/23944)