BÄK kritisiert Testpflicht für Praxis-Teams nach § 28 b Abs. 2 IfSG

Berlin - Mit „größter Verwunderung“ hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Testung des Praxispersonals zur Kenntnis genommen, die sich aus der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben.

„Es ist völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum 3-fach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen. Zudem sollen dann noch die Ergebnisse an völlig überlastete Gesundheitsämter gemeldet werden. Hinweisen müssen wir außerdem darauf, dass hierfür nicht ausreichend Testmaterial zur Verfügung stehen wird“, heißt es in einem Schreiben der BÄK an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, an die Parteivorsitzenden der „Ampelkoalition“ sowie an die Generalsekretäre und die Mitglieder des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages. Und weiter: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit ihren Teams am Limit, lassen sich von unbelehrbar Ungeimpften beschimpfen und halten – nebenbei – die Versorgung aufrecht. Was passiert, wenn diese Berufsgruppen nun aufgeben?“

Die Bundesärztekammer bat die politisch Verantwortlichen im Namen aller ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, sich für eine Änderung des § 28 b Abs. 2 IfSG einzusetzen.