BÄK und AkdÄ: Pharmaunternehmen bei Arzneimittelreserve gefordert

Berlin – Richtiger Fokus, aber unzureichende Maßnahmen – so lässt sich die Kritik der  Bundesärztekammer (BÄK) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung (ITS-ABV) zusammenfassen.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme bewerten es die beiden Organisationen als positiv, dass das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe in den Fokus des Gesetzgebers gerückt sei. Die COVID-19-Pandemie habe die Fragilität von Lieferketten und die Abhängigkeit Europas von Arzneimittelproduzenten aus Drittstaaten deutlich gemacht. Allerdings übertrage der Verordnungsentwurf die Verantwortung für ausreichende intensivmedizinische Arzneimittelvorräte allein auf Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken. Diese könnten Arzneimittel aufgrund der Versorgungslage aber nicht immer im gewünschten Umfang beziehen. Beim Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve seien daher „dringend“ auch andere Akteure gefordert, beispielsweise die pharmazeutischen Unternehmer.

Weiterhin kritisieren BÄK und AkdÄ die im Entwurf vorgesehene Bevorratung „in ausreichender Menge“, mindestens jedoch einem dreiwöchigen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilungen der jeweiligen Krankenhäuser entsprechend. Die Ausweitung erscheine „angesichts etwaiger weiterer ‚Wellen‘ der Pandemie in Deutschland nicht ausreichend“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Eine Bevorratung solle in der Pandemiesituation mindestens sechs Wochen abdecken. Sofern Kriterien festgelegt würden, anhand derer man in einer Pandemie die Erhöhung von Lagerbeständen definieren würde, erscheine auch eine Bevorratung von vier Wochen ausreichend.

Die Stellungnahme der BÄK finden Sie hier.