Kontrollen von Testzentren, ja – weitere Überlastung des ÖGD aber verhindern

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortet grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukte- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Corona-Testzentren zu konkretisieren. Zugleich kritisiert sie jedoch, dass die Gewährleistung der nunmehr vorgegebenen Verpflichtung zur Einhaltung dieser Anforderungen insbesondere auch sogenannten weiteren Anbietern obliegen soll, die aufgrund ihres Tätigkeitsspektrums bzw. ihrer originären Ausbildung keine medizinischen Kenntnisse besitzen.

Die zur Einhaltung der Anforderungen notwendigen Kenntnisse könnten in Schulungen des Personals durch Ärztinnen und Ärzte nicht hinreichend vermittelt werden. Zudem erhielten Ärzte als Vergütung für solche Schulungen lediglich 70 Euro alle zwei Monate je Einrichtung, moniert die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) des Bundesgesundheitsministeriums.

Prinzipiell erachtet es die Bundesärztekammer für sinnvoll, dass beauftragte, nichtärztlich geführte Testzentren von den zuständigen Behörden zukünftig überwacht werden können, ob diese die notwendigen Anforderungen einhalten und die Behörden andernfalls die ausgesprochene Beauftragung widerrufen können. Zugleich sollte jedoch „eine weitere Überlastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch zusätzliche administrative und Kontrollaufgaben vermieden werden, solange noch keine relevanten personellen und strukturellen Verbesserungen in den Gesundheitsämtern zu verzeichnen sind“, betont die BÄK.

Schließlich spricht sich die Bundesärztekammer dafür aus, den Bedarf einer Beauftragung nichtärztlich geführter Testzentren engmaschig zu beobachten. Gegebenenfalls müsse es auch kurzfristig ermöglicht werden, Beauftragungen zu beenden, um die Durchführung von Tests außerhalb der dafür hinreichend ausgebildeten Kreise nicht unnötig zu prolongieren.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit