Sachsen: Lebendspende – eine Alternative zur postmortalen Organspende

Jahresbericht der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer

Dresden - Im letzten Jahr wurden 28 Anträge auf Lebendspenden bei der Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer eingereicht. Diese stabile Zahl, im Vorjahr 30 Anträge, zeigt, wie wichtig diese Art der Organspende für viele Menschen in Sachsen ist. 2019 wollte 10-mal ein Elternteil für sein Kind spenden und 13-mal ein Ehegatte für den anderen. Gespendet wurde vor allem eine Niere (26). Zweimal gab es Anträge für eine Teilleberspende.

„Immer wieder erklären sich Menschen bereit, geliebten Angehörigen oder Freunden in einer kritischen gesundheitlichen Situation mit einer Lebendspende das Leben zu retten. Im Bewusstsein, ihre eigene Gesundheit zu gefährden, handeln sie dennoch, angetrieben von einem starken Gefühl der Hilfsbereitschaft gegenüber dem anderen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Lebendspende erfüllt sind, prüft die Lebendspendekommission der Sächsischen Landesärztekammer bei einer Anhörung des Spenders wie des Empfängers. Dabei kann die Kommission auf drei mögliche Besetzungen von Lebendspendekommissionen zurückgreifen, die je nach Termin untereinander ausgewechselt werden können. Aufgabe der Lebendspendekommission ist es zu prüfen, ob die Spende tatsächlich freiwillig ist und ob Anhaltspunkte für Organhandel vorliegen. Die rechtliche Basis für die Lebendspende bildet das Transplantationsgesetz.

Der potenzielle Spender muss entweder Verwandter 1. oder 2. Grades, Lebenspartner oder in Ausnahmefällen ein sehr enger Freund des Empfängers sein. Des Weiteren muss der Spender volljährig und umfassend aufgeklärt sein sowie alle medizinischen Voraussetzungen erfüllen.

Um eine Verbesserung der Arbeit der Kommission zu erreichen, wurde auch 2019 wieder die Anhörung evaluiert. Die Einschätzung fiel sehr positiv aus: 46 Teilnehmer empfanden die Anhörung als gut organisiert und 45 Teilnehmer empfanden den äußeren Rahmen als angenehm.

Die Lebendspendekommission leistet in Zeiten, in denen noch immer Menschen während ihrer Wartezeit auf ein Spenderorgan versterben, einen wichtigen Beitrag, um Kranken zeitnah die Chance auf ein „neues“ Leben zu geben.

www.slaek.de