Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

    Häufig löst der Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine hohe emotionale Belastung bei den beteiligten Fachkräften aus, verbunden mit einer erheblichen Unsicherheit über das mögliche Vorgehen.

    Hier sind professionelles Vorgehen und, so schwer es im Einzelfall fallen mag, eine nüchterne Betrachtung der vorliegenden Befunde und Fakten besonders wichtig.

    Dazu gehört auch das Wissen,

    • welche Befunde für sexualisierte Gewalt spezifisch bzw. pathognomonisch sind,
    • welche Formen sexualisierter Gewalt existieren (z.B. ein großer Anteil sog. „Hands-Off“-Taten, bei dem es zwischen Täter und betroffenem Kind / Jugendlichen nicht zu einem Körperkontakt und damit auch nicht zu nachweisbaren körperlichen Befunden kommt),
    • dass nur wenige, selbst schwerste körperliche sexuelle Übergriffe auf Dauer nachweisbare Spuren hinterlassen,
    • von welchen Aspekten die Dringlichkeit einer körperlichen Untersuchung, eine forensische Spurensicherung und ggf. das Angebot prophylaktischer Maßnahmen abhängen
    • welche rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Einwilligungsfähigkeit und Einbezug der Personensorgeberechtigten bestehen und
    • in welchen Einrichtungen die entsprechende Expertise vorgehalten wird, um eine optimale und kurzfristige Versorgung betroffener Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten.

    Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“

    Das Bundesfamilienministerium und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben im November 2022 eine gemeinsame Aufklärungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ gestartet.

    Als Mitglied des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unterstützt die Bundesärztekammer die Kampagne.