Betriebliche Altersvorsorge für Medizinische Fachangestellte

Vorteile für beide Seiten

Kompetente Medizinische Fachgestellte (MFA) zu gewinnen und auch zu halten, stellt Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zunehmend vor große Herausforderungen.

Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein wirksames Instrument, die Attraktivität eines Arbeitgebers zu steigern. Zusätzlich hilft eine attraktive bAV, die Mitarbeitenden langfristig an die medizinische Einrichtung zu binden.


Was ist die bAV?

Die bAV ist eine betriebliche Sozialleistung, die den Mitarbeitenden den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, neben der gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge, ermöglicht.

Bei der bAV stehen verschiedene Anbieter und fünf Durchführungswege (Direktzusage bzw. Pensionszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) zur Auswahl.

Die sogenannte Direktversicherung ist der einfachste Weg, eine bAV in der Arztpraxis bzw. dem MVZ einzurichten. Entsprechend berücksichtigen der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung der MFA die Direktversicherung.


Empfehlung der AAA

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) hat mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. bereits 2016 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen.

Beide Tarifparteien empfehlen die GesundheitsRente. Die GesundheitsRente ist eine spezielle betriebliche Altersversorgung für alle, die einen medizinischen Fachberuf ausüben (MFA, TFA, ZFA) oder in einer Apotheke beschäftigt sind.