Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahre 1999 hat um 1,6 % zugenommen, was 1 880 Ärztinnen und Ärzte entspricht. Im Jahre 1998 betrug der Zuwachs 2 630 Ärztinnen und Ärzte. Diese Zuwachsrate ist erklärungsbedürftig, da aus dem Bundesarztregister zwischen 1998 und 1999 fast unveränderte Bestände ausgewiesen werden. Dies war aufgrund der gesetzlichen Altersausscheideregelung mit 68 Jahren zu erwarten. Vermutlich haben viele Ärztinnen und Ärzte nur die Zulassung aufgegeben, während sie privatärztlich weiterhin tätig und bei der zuständigen Landesärztekammer auch weiter registriert sind.

Auf diese Weise kam es in der Ärztestatistik der Bundesärztekammer zu deutlich niedrigeren Abgängen als im Bundesarztregister in Bezug auf die Vertragsärzte. Entsprechend ist die Anzahl der Privatärzte von 4,1 auf 5,8 Tausend im Jahre 1999 gestiegen.

Hinzuweisen ist auf eine tabellarische Korrektur: Die frühere Spalte "niedergelassen tätig" wurde im letzten Jahr in "ambulant" umbenannt, weil in der Praxis tätige angestellte Ärztinnen und Ärzte in diese Rubrik einbezogen wurden. Da sich auf diese Gliederung eine Menge von Fragen bezogen haben, wurde in diesem Jahr das Listenbild insofern geändert, als unter der Rubrik "ambulant" die niedergelassen tätigen Ärztinnen und Ärzte gesondert dargestellt werden.

Was die einzelnen Arztgruppen anbetrifft, so ist hervorzuheben, dass von den zahlenmässig größeren Arztgruppen die nicht der Bedarfsplanung unterliegen, die Anästhesisten mit 14,3 % und die Psychotherapeutische Medizin mit 14,0 % besonders starke Zuwachsraten aufzuweisen hatten. Hinzu kommt, daß auch die Psychiatrie und Psychotherapie um 22 % zugenommen haben. Diese drei Arztgruppen hatten den höchsten Zuwachs zu verzeichnen.

Wie im stationären Bereich, so ist auch bei den niedergelassenen Nervenärzten ein Rückgang zu verzeichnen (- 5,5 %). Dem steht ein Zugang in der Neurologie von 23 % gegenüber, so daß mittlerweile 635 Neurologen niedergelassen tätig sind.

Aus dem Bundesarztregister geht hervor, daß besonders die der Bedarfsplanung unterliegenden Arztgruppen Rückgänge zu verzeichnen hatten, wie Frauen, Kinder-, Haut-, Augen-, HNO- und Nervenärzte sowie Allgemein- und Praktische Ärzte. Was die letztgenannte Arztgruppe anbetrifft so geht aus dem Bundesarztregister hervor, daß deren Bestand um 2 % zurückgegangen ist, während in der Ärztestatistik der Bundesärztekammer ein Zugang von 0,2 % ausgewiesen wird. Die Allgemeinmediziner an sich haben nach dem Bundesarztregister um 0,8 % zugenommen, während nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer ein Zuwachs von 2,1 % zu verzeichnen ist. Auf die Gründe für diese unterschiedlichen Veränderungen im Bereich der Niedergelassenen wurde hingewiesen.

Was den Anteil der Ärztinnen anbetrifft, so ist dieser im Jahre 1999 von 32,4 % auf 32,9 % angestiegen. Damit hat sich auch im niedergelassenen Bereich - wenn auch schwächer ausgeprägt - die steigende Tendenz des Anteils der Ärztinnen bestätigt.

In Bezug auf die Altersstruktur ist zu sagen, daß die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nur zu rund 13 % unter 40 Jahre alt sind, während dies 1998 noch fast 18 % gewesen sind. Demgegenüber ist sowohl die Gruppe der 40- bis 49-jährigen als auch die der 50- bis 59-jährigen angestiegen, so daß anteilsmäßig mittlerweile 74,5 % der niedergelassen tätigen Ärztinnen und Ärzte zwischen 40 und 60 Jahre alt sind (1998: 71,1 %). Auch der Anteil der 60- bis 65-jährigen hat von 7,6 % auf 9,5 % zugenommen.

Der Altersbereich zwischen 50 und 65 Jahren stellt nunmehr 45 %, also deutlich mehr als ein Drittel dar, so daß in etwa fünf Jahren mit steigenden Abgängen und entsprechend zunehmendem Ersatzbedarf zu rechnen sein wird. Bei den Ärztinnen ist zwar die Altersgruppe der unter 40-jährigen mit 16,6 % größer als die bei der Summe der Ärztinnen und Ärzte (12,9 %). Der Altersbereich zwischen 50 und 60 Jahren ist aber deutlich kleiner, so daß die Abgänge zunächst eher Ärzte betreffen werden.

Die im Tätigkeitsbericht des vorigen Jahres beschriebene Entwicklung der Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit den vermuteten hohen Abgängen ist also aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer nicht bzw. noch nicht erkennbar, während das Bundesarztregister in Bezug auf die Vertragsärzte die beschriebene Tendenz voll bestätigt hat.