Geschichte der Bundesärztekammer

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstand die ärztliche Selbstverwaltung heutiger Prägung. Bis Ende des Jahres 1945 hatten in allen Landesteilen der drei westlichen Besatzungszonen Ärztekammern ihre Arbeit weitgehend auf freiwilliger Basis wieder aufnehmen können. Nachdem zuerst in Bayern 1946 eine Landesärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts gebildet worden war, erließen in den Jahren danach auch die anderen Bundesländer Gesetze zur Errichtung von Ärztekammern. Mit der Gründung der Ärztekammer Berlin im Jahre 1962 fand diese Entwicklung in Westdeutschland ihren Abschluss.

Die ostdeutschen Ärztinnen und Ärzte konnten erst nach dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Aufbau einer demokratischen ärztlichen Selbstverwaltung beginnen. Nach 1990 entstanden auch in den fünf neuen Bundesländern Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften öffentlichen Rechts. Weil in Nordrhein-Westfalen zwei Ärztekammern entsprechend den beiden Landesteilen gebildet wurden, gibt es heute insgesamt 17 Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts.

  • Erster Zusammenschluss in der britisch besetzten Zone

    Die neu gegründeten Kammern nahmen für ihren Zuständigkeitsbereich das Recht in Anspruch, in die Rechtsnachfolge der Reichsärztekammer eintreten zu können. Als eigentliche Geburtsstunde der heutigen Bundesärztekammer (BÄK) ist die Arbeitstagung der westdeutschen Kammerpräsidenten am 14./15. Juni 1947 im hessischen Bad Nauheim anzusehen, bei der Vertreter aller Ärztekammern in den westlichen Besatzungszonen beschlossen, eine Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern zu gründen.

    Die Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft erfolgte auf einer Hauptversammlung am 18. und 19. Oktober 1947 wiederum in Bad Nauheim. Ein Jahr zuvor - im März 1946 - hatten sich bereits die Ärztekammern der britischen Besatzungszone zum "Nordwestdeutschen Ärztekammerausschuss" zusammengeschlossen, von dem auch die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft aller westdeutschen Ärztekammern ausging.

    Ziel dieses Zusammenschlusses war es, einheitliche Rechtsverhältnisse für die Ärzte in den neu gebildeten Ländern zu schaffen. Darüber hinaus galt es, Bestrebungen entgegenzuwirken, anstelle der gegliederten sozialen Krankenversicherung eine Einheitsversicherung einzuführen, die Freiheit und Unabhängigkeit des ärztlichen Berufsstandes bedroht hätte.

    Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft übernahm bis zur Wahl eines Vorstandes durch den Deutschen Ärztetag im Jahre 1949 der hessische Kammerpräsident Dr. Carl Oelemann. Das Führungsgremium der neugebildeten Arbeitsgemeinschaft bestand aus Präsidenten der Landesärztekammern und drei Vertretern des Marburger Bundes, der im Jahre 1947 gegründeten Interessenvertretung der Krankenhausärzte.

    An die Stelle des "Zwölfer-Ausschusses" trat nach einer vom 52. Deutschen Ärztetag 1949 in Hannover beschlossenen Satzungsänderung ein achtköpfiger Vorstand. Zum Ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft wurde der damalige Präsident der Ärztekammer Nord-Württemberg, Dr. Hans Neuffer, gewählt, zum Zweiten Vorsitzenden der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Berthold Rodewald.

    Der Vorstand tagte in der Regel in Bad Nauheim, dem Sitz der Arbeitsgemeinschaft. Nachdem Bonn sich als Regierungssitz und Bundeshauptstadt etabliert hatte, verlegte auch die Arbeitsgemeinschaft ihren Sitz ins Rheinland und bezog im Sommer 1951 ihr neues Quartier in Köln. Seit 1955 führt sie die Bezeichnung "Bundesärztekammer", zunächst noch als "Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern", nach der Wiedervereinigung als "Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern".


  • Grundgesetz beschränkt Bundeskompetenzen im Gesundheitswesen

    Das im Mai 1949 verkündete, stark föderalistisch geprägte Grundgesetz beschränkte im Gesundheitswesen die Vorranggesetzgebung des Bundes auf "Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr von Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften".

    Lediglich im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Sozialversicherung war es Aufgabe des Bundes, für eine einheitliche Regelung der kassenärztlichen Rechtsverhältnisse Sorge zu tragen.

    Vor diesem Hintergrund müssen auch die - bis auf die "Bundesärzteordnung" und die "Approbationsordnung für Ärzte" zur Regelung der Ausbildung für den Arzt - gescheiterten Versuche gesehen werden, ein einheitliches Arztrecht auf bundesgesetzlicher Grundlage zu schaffen. Die föderalen Realitäten sprachen dagegen. Damit war auch die Hoffnung der damals führenden Ärztevertreter zerstoben, die Arbeitsgemeinschaft in eine Bundeskörperschaft öffentlichen Rechts umzuwandeln.

    Dennoch ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, über Ländergrenzen hinweg übereinstimmende Rechtsgrundlagen für die ärztliche Berufsausübung zu schaffen. So wurden beispielsweise die Bestimmungen der Muster-Berufsordnungen und Muster-Weiterbildungsordnungen weitgehend unverändert in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen.

    Als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung wirkt die Bundesärztekammer aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft und an Gesetzgebungsverfahren mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft ist sie ein organisatorischer Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts.

    Die BÄK selbst ist keine Körperschaft, sondern ein nichteingetragener Verein. Sie unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Geschichtlich sind die Landesärztekammern und die Bundesärztekammer aus dem Zusammenschluss der örtlichen Ärztevereine entstanden. Diese bildeten 1873 den Deutschen Ärztevereinsbund, der seit dieser Zeit die Deutschen Ärztetage abhielt. Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist heute die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das "Parlament der Ärzteschaft".


  • Die Bundesärztekammer heute

    Seit der Wiedervereinigung 1990 ist das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung in ganz Deutschland verwirklicht. Auf dem 94. Deutschen Ärztetag 1991 in Hamburg kamen erstmals 250 Delegierte aus allen deutschen Ärztekammern zusammen, um das erste gesamtdeutsche "Parlament der Ärzteschaft" seit 60 Jahren zu konstituieren.

    Drei Jahre später, auf dem 97. Deutsche Ärztetag in Köln, wurde dann mit großer Mehrheit das Gesundheits- und sozialpolitische Programm der deutschen Ärzteschaft verabschiedet. Auf dieser Grundlage und der sie ergänzenden Entschließungen der folgenden Ärztetage werden die Reformvorschläge der Ärzteschaft in den politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozeß eingebracht.

    Im Jahre 1997 feierte die Ärzteschaft in Eisenach den 100. Deutschen Ärztetag und das 50jährige Bestehen der Bundesärztekammer. Als Teil des demokratischen Gemeinwesens haben sich die ärztlichen Körperschaften in den vergangenen Jahrzehnten unentbehrlich gemacht.

    Die ärztlichen Organisationen seien mehr als eine bloße Interessenvertretung, sagte Bundespräsident Professor Roman Herzog auf dem 100. Deutschen Ärztetag. Und er fügte hinzu: "Die ärztliche Selbstverwaltung ist zusätzlich ein Regelungsorgan innerer Angelegenheiten - wenn Sie so wollen: ein Stück "schlanker Staat", weil der Fiskus hier Aufgaben an die unmittelbar Betroffenen delegiert hat."

    Angesichts des Regierungsumzugs von Bonn nach Berlin beschloss der 103. Deutsche Ärztetag im Jahr 2000 ebenfalls den Sitz der Bundesärztekammer von Köln an die Spree zu verlegen. Ein dauerhaftes Verbleiben im Rheinland angesichts der politischen Situation und der Verlagerung nach Berlin sah der Vorstand als nicht sinnvoll an.

    Der damalige Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, erklärte: "Wenn die Vertretung der deutschen Ärzteschaft im politischen Konzert wahrgenommen werden will, muss sie in Berlin sein. Das kann man nicht aus der Ferne machen, sondern für die Beteiligten aus Politik und Gesellschaft muss klar sein: Die deutsche Ärzteschaft ist dort, wo das Zentrum der deutschen Politik ist, nämlich in Berlin."

    Im Juli 2004 bezog die Bundesärztekammer einen gemeinsamen Komplex mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf dem ehemaligen KPM-Gelände in Berlin-Tiergarten. Die Bundesärztekammer nutzt den neuen Standort, um für die Ärzteschaft ihre Außenwirkung auf Politik und Gesellschaft zu entfalten und die Einheit des Arztberufes in einer neuen und selbstbewussten Form zu dokumentieren.

    Vom Herbert-Lewin-Platz 1 aus streitet die Bundesärztekammer für menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zum Wohle der Patienten und einen attraktiven Arztberuf. Die deutsche Ärzteschaft will stabile Strukturen und eine tragfähige Finanzierung des Solidarsystems, damit der medizinische Fortschritt allen Menschen gleichermaßen zugute kommt.


  • Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin

    Nicht nur gesundheits- und sozialpolitische Fragen gehören zum Aufgabengebiet der Bundesärztekammer. In den letzten Jahrzehnten sind zunehmend medizinethische Themen in den Vordergrund gerückt.

    Die Erfolge in der Intensivmedizin, die Perspektiven gentechnischer Forschung und andere medizinisch-technische und medizinisch-wissenschaftliche Fortschritte haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass damit nicht nur neue Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie verbunden sind, sondern auch ethische Fragen.

    Die Ärzteschaft hat aus den Entwicklungen in der medizinischen Forschung frühzeitig berufsethische und berufsrechtliche Konsequenzen gezogen: Seit mehr als zwei Jahrzehnten beurteilen öffentlich-rechtliche Ethikkommissionen der Landesärztekammern und der Medizinischen Fakultäten biomedizinische Forschungsvorhaben.

    In bestimmten Fragen wurden Kommissionen der Ärzteschaft schon lange vor dem Gesetzgeber tätig, so z.B. die "Zentrale Kommission der Bundesärztekammer zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Reproduktionsmedizin, Forschung an menschlichen Embryonen und Gentherapie", die ihre Arbeit einstellen konnte, nachdem das Embryonenschutzgesetz am 1. Januar 1991 in Kraft getreten war.

    Verschiedene weitere Gremien der Bundesärztekammer haben sich in den vergangenen Jahrzehnten mit ethischen Problemen befasst. Zu nennen ist hier der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer, der eine Reihe von Richtlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen verabschiedet hat, in denen diagnostische und therapeutische Verfahren und Methoden unter Berücksichtigung ethischer und juristischer Aspekte bewertet werden.


  • Wachsende Bedeutung der ärztlichen Selbstverwaltung

    Die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowie andere Empfehlungen und Stellungnahmen der Bundesärztekammer - wie etwa die "Kriterien des Hirntodes" (Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes) - haben durch ihre hohe Akzeptanz bei Ärzten und in der Öffentlichkeit sowie durch höchstrichterliche Rechtsprechung einen entsprechend hohen Grad an Verbindlichkeit erhalten.

    Fragen der Strukturqualität und somit der Qualifikationsvoraussetzungen werden schon seit Jahrzehnten durch die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt, in denen Inhalt, Dauer und Ziele der Weiterbildung und der Facharztbezeichnungen definiert sind.

    Hierzu erarbeitet die Bundesärztekammer Empfehlungen in Form einer Muster-Weiterbildungsordnung, die dem Deutschen Ärztetag zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt wird. Das gleiche gilt für die Formulierung ethischer und berufsrechtlicher Pflichten der Ärzte: Auch hier erarbeitet die Bundesärztekammer eine Muster-Berufsordnung, deren Bestimmungen in der Regel weitgehend unverändert Eingang in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern finden.

    Im Sozialrecht ist die Bundesärztekammer auch mit einer weitgehenden Befugnis bei der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung ausgestattet.

    Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Bundesärztekammer sind die Förderung der ärztlichen Fortbildung und die Pflege der Beziehungen zur medizinischen Wissenschaft und zu ärztlichen Vereinigungen des Auslandes.

    Die Bundesärztekammer veranstaltet regelmäßig Fortbildungskongresse und einmal im Jahr ein Interdisziplinäres Forum "Fortschritt und Fortbildung in der Medizin". Das Forum ist seit nunmehr über 30 Jahren das "Flaggschiff" ärztlicher Fortbildung und eine bei Wissenschaftlern und Fortbildungsbeauftragten hochangesehene Fortbildungsveranstaltung.

    Auch bei der Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelinformation leistet die Ärzteschaft einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung. Im Jahre 1958 wurde die gesamte Ärzteschaft aufgefordert, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu berichten. Dies war der Startschuss zur ersten systematischen Erfassung von Arzneimittel-Nebenwirkungen im Rahmen eines Spontanerfassungssystems weltweit.

    Die bereits 1912 gegründete Arzneimittelkommission, seit 1952 ein Fachausschuss der Bundesärztekammer, leitet die Berichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Behörden weiter und veröffentlicht neue Erkenntnisse zu Arzneimittelrisiken regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt und in eigenen Publikationen.


  • Mitwirkung im Ständigen Ausschuss und im Weltärztebund

    Auf europäischer Ebene wirkt die Bundesärztekammer seit 1957 im "Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte" mit, der berufspolitischen Vertretung der europäischen Ärzte bei der Europäischen Union. Der Ständige Ausschuss koordiniert die Standpunkte der nationalen Ärzteschaften zur ärztlichen Ausbildung, Berufsausübung und Migration sowie der Gesundheitsversorgung innerhalb der EU.

    Seit 1951 vertritt die Bundesärztekammer die deutsche Ärzteschaft im Weltärztebund, in dem 64 nationale Ärzteorganisationen zusammengeschlossen sind. Als "Stimme der Ärzte in der Welt" hat sich der Weltärztebund vor allem bei ethischen und sozial-medizinischen Themen sowie in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung Gehör verschafft.

    Erklärungen und Stellungnahmen wie die Deklaration von Helsinki ("Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen") haben weltweit große Anerkennung gefunden.

    Das Aufgabenspektrum der Bundesärztekammer geht weit über rein berufsrechtliche Regelungen hinaus. Die Bundesärztekammer informiert die Öffentlichkeit über die gesundheitspolitischen Vorstellungen der Ärzteschaft und wirkt aktiv am Meinungs- und Willensbildungsprozess sowie an Gesetzgebungsverfahren mit wie z.B. am Transplantationsgesetz, Transfusionsgesetz, Arzneimittelgesetz oder am Psychotherapeutengesetz.

    Ohne das ehrenamtliche Engagement der Ärztinnen und Ärzte in den Selbstverwaltungsgremien wären viele Aufgaben kaum zu bewältigen.