Polygraphische Vigilanzmessung am Tag

Der Leistungskomplex der polygraphischen Vigilanzmessung am Tag setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • EEG nach Nr. 827, einmal pro Untersuchungstag.
  • EOG nach Nr. 1237, einmal pro Untersuchungstag.
  • EMG nach Nr. 838, einmal pro Untersuchungstag.

Die Messung der Hirn- und Muskelaktivitäten durch EEG, EOG und EMG über jeweils mindestens 20 Minuten müssen an einem Untersuchungstag mindestens viermal in jeweils zweistündigem Abstand gemessen werden.


Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 8 (20.02.2004), Seite A-526 - A-527