Qualitätsberichte: Mehr Orientierungshilfe statt größerer Textmengen

Ein Positionspapier der Bundesärztekammer bietet einen Leitfaden zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte. Im Vergleich mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Vereinbarung zeigen sich unterschiedliche Schwerpunkte.

in: Deutsches Ärzteblatt 103, Heft 43 (27.10.2006), Seite A-2840, A-2842

Die erstmalige Veröffentlichung der Pflicht-Qualitätsberichte der Krankenhäuser im Jahr 2005 hat zu einer Vielfalt von einzelnen Berichtsformen und zu einer Vielzahl konkurrierender Krankenhausführer mit zum Teil fragwürdiger Aussagefähigkeit geführt. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Arbeitsgruppen der Weiterentwicklung des Qualitätsberichts angenommen, so unter anderem auch eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer (BÄK) und - als zuständiger Richtliniengeber - der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Dieser hat hierzu am 17. Oktober eine neue Vereinbarung beschlossen. Die Konzepte der Bundesärztekammer und des G-BA zeigen viele Überschneidungen, aber auch unterschiedliche Schwerpunkte: Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt auf Vereinheitlichung und Datenvollständigkeit, die Bundesärztekammer auf die Herausarbeitung des krankenhausindividuellen Profils und die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit dieser Informationen für den Patienten.

Nach dem G-BA-Beschluss muss der Qualitätsbericht 2007 in zwei Formaten abgegeben werden - als Datenbankversion im XML-Format und als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Internet. Die neue Vereinbarung sieht eine komplette Neugliederung vor. Vorgaben zu einem wichtigen und mit Spannung erwarteten Bereich, nämlich zur Angabe von Ergebnissen zu ausgewählten Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren der "Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung" (BQS), stehen jedoch noch aus. Ob hierüber verbindlich von jedem Krankenhaus berichtet werden soll und - wenn ja - auf Basis welcher Leistungsbereiche oder Qualitätsindikatoren, will der Gemeinsame Bundesausschuss erst im März 2007 nach Abschluss der diesbezüglichen Beratungen in den BQS-Fachgruppen entscheiden.

Die vom G-BA überarbeitete Vereinbarung wird voraussichtlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Krankenhäuser auf breiterer Informationsbasis für die Fachöffentlichkeit führen. Insbesondere den Krankenkassen dürfte die Vereinheitlichung des Datensatzformats und der inhaltlichen Darstellung entgegenkommen. Für Patienten jedoch werden insbesondere die Informationen zu Hauptdiagnosen, Prozeduren und Fallzahlen nach wie vor interpretationsbedürftig sein, auch wenn zu den verpflichtend anzugebenden zehn häufigsten ICD- und OPS-Ziffern zukünftig die "umgangssprachlichen Bezeichnungen" genannt werden sollen. Trotz neuer Struktur bleibt das Problem, wie die Fülle an Informationen im Sinne eines allgemein verständlichen und interessanten Qualitätsberichts aufbereitet werden kann, bestehen.

Patienten im Vordergrund

In dieser Hinsicht bietet das Positionspapier der Bundesärztekammer einen Leitfaden zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte. Weit vor der Beschlussfassung des G-BA hat sich die BÄK (Ständige Konferenz Qualitätssicherung) mit der Thematik eines "guten" Qualitätsberichtes beschäftigt und als Ergebnis die Zielgruppe der Patienten ganz in den Vordergrund gerückt. Eine womöglich zweite Berichterstellung für weitere Zielgruppen wie einweisende Ärzte, Ärzte allgemein, andere Krankenhäuser, Krankenkassen und Organisationen des Gesundheitswesens wird aufgrund des Aufwandes nicht empfohlen. Vielmehr bieten die weiterentwickelten Anforderungen an einen auf den Patienten ausgerichteten Qualitätsbericht auch Nutzen für weitere Interessenten.

Erfreulich ist, dass einige grundsätzliche Einschätzungen zur Weiterentwicklung des Qualitätsberichts auch vom G-BA geteilt werden, so zum Beispiel bei der Empfehlung, auf die Angabe der 30 häufigsten DRGs (bislang Kapitel A-1.7 B) zu verzichten, und bei der Aufhebung der wenig hilfreichen Trennung in einen Basis- und einen Systemteil. Die Bundesärztekammer bevorzugt eine Konzentration auf wenige zentral übergeordnete Krankenhausstrukturdaten und demgegenüber eine ausführlichere Darstellung besonderer Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses. Diese könnten gegebenenfalls schon bestehende Vernetzungen mit ambulanten, Reha- oder Pflege-Einrichtungen umfassen.

Zu Beginn eines jeden Qualitätsberichts sollte eine Leseanleitung stehen. Diese bietet den Patienten eine Orientierungshilfe, um sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Die Leseanleitung dient auch der persönlichen Ansprache und sagt etwas über die Kommunikationskultur der Einrichtung gegenüber dem Patienten, den Angehörigen und Besuchern aus. Dabei wird zwischen formalen und inhaltlichen Anforderungen unterschieden, die mit Beispielfragen veranschaulicht werden (formal bedeutet: Wie lese ich den Qualitätsbericht? Wo finde ich was? Welche Orientierungshilfen gibt es? Inhaltlich bedeutet: Worauf sollte ich bei den einzelnen Inhalten achten? Wer hilft mir weiter?). Aus der Leseanleitung kann in einer weiteren Entwicklungsstufe eine Matrix zur Bewertung eines Qualitätsberichtes entwickelt werden.

Gegen den Wildwuchs der Einzeldarstellungen

Bei den Angaben zur Qualitätssicherung sollte zwischen Aktivitäten und Ergebnissen unterschieden werden. Bei den Aktivitäten werden die strukturellen Voraussetzungen wie Qualitätsmanagement-Strategie, messbare Qualitätsziele, Aufbau des Qualitätsmanagements und vorhandene Qualitätszirkel oder Projektgruppen dargestellt. Die konkreten Ergebnisse betreffen Komplikationsbesprechungen, Teilnahme an externen Qualitätssicherungsverfahren, das Beschwerdemanagement, Patientenbefragungen sowie Fehlermanagement und Patientensicherheit. Diese Empfehlung ist nunmehr auch in den Ausfüllhinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses berücksichtigt worden.

Aus Sicht der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe ist bei der Darstellung der Qualitätssicherung außerdem die Koppelung der Aktivitäten an die Ergebnisse unabdingbar, um gut gemeinten "Absichtserklärungen" ohne konkrete Daten/Zahlen vorzubeugen. Damit hat sich die BÄK-Arbeitsgruppe eindeutig für die Veröffentlichung von Ergebnissen auf der Basis vorab konsentierter Qualitätsindikatoren ausgesprochen, um den im Veröffentlichungsjahr 2005 aufgetretenen Wildwuchs an Outcome-Darstellungen einzudämmen. Eine Besonderheit ist, dass sich die von der Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer empfohlenen Indikatoren auf alle Fachgebiete beziehen und nicht überwiegend chirurgische Ausnahmegruppen abgebildet werden. Es bleibt abzuwarten, welche Indikatoren von den Fachgruppen der BQS beziehungsweise vom Gemeinsamen Bundesausschuss im März 2007 nach Abschluss der Beratungen über die verpflichtend zu veröffentlichenden Ergebnisqualitäten übernommen werden.

Bei den allgemeinen Informationen sollte der Patient auf verschiedene Möglichkeiten wie die Patientenbroschüre, Jahres-/Qualitätsbericht, Homepage et cetera hingewiesen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Nennung von Ansprechpartnern in der Öffentlichkeitsarbeit, beim Service oder auch der Patientenfürsprecher.

Mit dem von der Bundesärztekammer initiierten Konzept eines "guten" Qualitätsberichtes für Krankenhäuser ist ein wichtiger Schritt hin zum Patienten getan, damit dieser in seiner Beurteilung der tatsächlichen Leistung eines Krankenhauses nicht weiter sich selbst überlassen bleibt. Adressaten eines solchen Qualitätsberichts sind des Weiteren die Angehörigen, die interessierte Öffentlichkeit, zuweisende Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Qualitätswettbewerb ist nicht noch mehr Text, sondern mehr Orientierungshilfe gefragt.

Dr. med. Maria Eberlein-Gonska
Dr. med. Erich Fellmann
Dr. med. Regina Klakow-Franck
Ständige Konferenz Qualitätssicherung/
Bundesärztekammer

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