Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Seit Mitte der 90er Jahre schreibt der Gesetzgeber in Deutschland eine externe einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung medizinischer Leistungen vor. Maßgeblich sind entsprechende Regelungen im SGB V (ambulante vertragsärztliche und stationäre Versorgung) bzw. SGB IX (Rehabilitation). Die Qualitätsbetrachtung erfolgte sektorspezifisch, d. h. für jeden der genannten Sektoren getrennt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Jahre 2007 wurden im SGB V erstmals die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Qualitätssicherung zu überwinden.

Konkrete Maßnahmen sektorenübergreifender Qualitätssicherung (sQS) werden nach § 136, Abs. 3 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Form einer Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V festgelegt. 2010 war der allgemeine Teil der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) vom G-BA verabschiedet worden. Konkrete Einzelheiten der geplanten sQS-Verfahren werden jeweils im themenspezifischen Teil der Richtlinie festgelegt. Das Institut nach § 137a SGB V entwickelt dazu sektorenübergreifende Instrumente und Indikatoren.

Nach Entwicklung der sQS-Verfahren sieht der G-BA die Durchführung von so genannten Machbarkeitsprüfungen und Probebetrieben vor. Für die ersten geplanten sQS-Verfahren war es für den G-BA allerdings sehr schwierig, genügend freiwillige Teilnehmer (Vertragsärzte, Krankenhäuser, KVen, Landeskrankenhausgesellschaften, Softwareanbieter) für Probebetriebe zu finden. Letztlich wurde 2012 lediglich im Leistungsbereich Kataraktoperation ein  Probebetrieb durchgeführt, an denen einige Augenärzte und die KV Nordrhein teilnahmen. Im Leistungsbereich Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention (PCI) erfolgte im Jahre 2013 ein Probebetrieb. Für den geplanten Bereich Konisation kam kein Probebetrieb zustande. Der G-BA beschloss darauf hin, auf eine verpflichtende Einführung von Qualitätssicherungsverfahren für Kataraktoperationen und Konisation zu verzichten.

Das erste in die Praxis umgesetzte sektorenübergreifende Verfahren wird  der Leistungsbereich Koronarangiographie und PCI sein, welcher das alte, gleichnamige Verfahren der stationären Qualitätssicherung ablösen soll. Ab 2016 soll die Datenerhebung dann nicht mehr nur im Krankenhaus erfolgen, sondern auch bei interventionell tätigen Kardiologen. Die 30-Tage- bzw. Ein-Jahres-Mortalität soll über die Kassen erhoben und zusätzlich eine Patientenbefragung sechs Wochen nach dem Eingriff durchgeführt werden.

Angesichts der Erfahrungen bei der Implementierung wurde der bis dahin verfolgte Ansatz der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung kritisch reflektiert und schließlich auch revidiert. Der G-BA kam zu dem Schluss, dass der Schwerpunkt zukünftiger Qualitätssicherungsverfahren weniger auf aufwändigen elektronischen Vollerhebungen liegen sollte, sondern statt dessen die Nutzung von Routinedaten (Sozialdaten bei den Krankenkassen) und Patientenbefragungen zu nutzen. Auch stichprobenartige Begehungen bei den Krankenhäusern und Praxen sollen zum Einsatz kommen.

Das erste sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren dieser neuen Prägung soll „Kniearthroskopie“ sein. Mit einem Start ist allerdings nicht vor dem Jahr 2017 zu rechnen.

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