Richtlinienentwürfe im Beratungsprozess
Änderung der Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung sowie betreffend die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen
Gegenwärtig werden Änderungen der Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung sowie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG betreffend die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen erarbeitet. Die entsprechenden Richtlinien können auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter den angegebenen Links eingesehen werden:
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungentransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Nierentransplantation
Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG betreffend die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen
Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienentwürfen.
Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 07.08.2026 an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de.