Richtlinienentwürfe im Beratungsprozess

Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation (RL BÄK Lunge) – 1. Lesung

Gegenwärtig wird eine Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation (RL BÄK Lunge) erarbeitet. Der Richtlinienvorschlag kann auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgendem Link eingesehen werden:

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation

Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienentwürfen.

Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 30.10.2026 an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de.