Richtlinienentwürfe im Beratungsprozess

Änderung der Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG

Gegenwärtig wird eine Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation (RL BÄK Pankreas) erarbeitet. Der Richtlinienvorschlag kann auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgendem Link eingesehen werden:

Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation
Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienentwürfen.

Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 15.05.2026  an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de.