Richtlinienentwürfe im Beratungsprozess
Änderung der Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG
Gegenwärtig werden Änderungen der Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung erarbeitet. Die nachfolgend aufgeführten Richtlinienänderungsvorschläge können auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter den angegebenen Links eingesehen werden:
Allgemeiner Teil der Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungentransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lungentransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lebertransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Nierentransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation
Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Darmtransplantation und zu kombinierten Transplantationen unter Einschluss des Darms
Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienentwürfen.
Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 31.10.2025 an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de.