Überprüfung von Honorarforderungen

Die Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der 17 (Landes-)Ärztekammern organisiert. In diesem Rahmen vertritt sie die berufspolitischen Interessen der Ärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland und nimmt die in ihrer Satzung geregelten Aufgaben wahr. Die Bundesärztekammer wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik.

Außergerichtliche Schlichtungsverfahren in Abrechnungsangelegenheiten sowie gutachterliche Äußerungen über die Angemessenheit einer ärztlichen Honorarforderung fallen hingegen aufgrund gesetzlicher Regelungen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Landesärztekammern. Zuständig ist grundsätzlich die Ärztekammer, in deren Einzugsbereich die Praxis bzw. die Klinik der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes liegt.

Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihrer Anfrage an die jeweils zuständige Landesärztekammer zu wenden.

Adressen der Landesärztekammern

Weitere Informationen finden Sie unter: Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen