BÄK fordert mehr Klarheit über MVZ-Trägerstrukturen

Medizinische Versorgungszentren

Berlin - Angesichts sich häufender Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Investoren, z.B. durch sogenannte Private-Equity-Gesellschaften, hat die Bundesärztekammer Transparenz über Trägerstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gefordert. Um mehr Klarheit für Patienten, Ärzte und politische Entscheidungsträger zu schaffen, spricht sich die BÄK in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses an diesem Mittwoch für ein öffentliches Register aus, in dem alle MVZ mit ihren Trägerstrukturen abgebildet sind.  

Darüber hinaus sieht die Bundesärztekammer Bedarf für weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zu prüfen ist unter anderem, die Größe und den Versorgungsumfang von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu begrenzen und die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser an einen fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag zu koppeln.

Notwendig seien zudem gesetzgeberische Regelungen, die eine Festlegung von Anstellungsgrenzen für MVZ im Bundesmantelvertrag von Ärzten und Krankenkassen ermöglichen. Anders als bei Vertragsärzten, die grundsätzlich nur drei vollzeitbeschäftigte Ärzte beschäftigen dürfen, gibt es solche Beschränkungen für MVZ nicht. Eine entsprechende vertragliche Regelung würde dazu beitragen, gerade in Großstädten und Ballungsgebietenden den Aufbau monopolartiger Groß-MVZ mit vielen angestellten Ärzten oder Zahnärzten zu unterbinden.

Auch sollten Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes dann abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung erlangt. Außerdem gilt es, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit externen Kapitalgebern zu unterbinden.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“ (BT-Drs. 19/14372)