BÄK unterstützt Regierungspläne, fordert aber Nachbesserungen im Detail

Berlin - Viele wichtige Maßnahmen zur richtigen Zeit. Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein zweites Bevölkerungsschutzgesetz in wesentlichen Teilen. Auch mit Blick auf vorangegangene Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung der Corona-Krise hob die BÄK die Bereitschaft des Gesetzgebers hervor, innerhalb kürzester Zeit Regelungen zu schaffen, mit denen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sichergestellt werden kann.

In dem vor wenigen Tagen vorgelegten Gesetzentwurf sind zahlreiche Regelungen enthalten, die das Ende März verabschiedete Bevölkerungsschutzgesetz ergänzen sollen. In die richtige Richtung geht aus Sicht der Ärzteschaft insbesondere die vorgesehene Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wichtig sei vor allem die geplante Verbesserung der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter sowie der flächendeckende Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem. Ferner sollen Mitarbeiter aus anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung die Gesundheitsämter künftig bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterstützen. Allerdings reichen die Maßnahmen aus Sicht der BÄK bei weitem nicht aus, die seit vielen Jahren bestehende chronische personelle Unterbesetzung in den Gesundheitsämtern zu beheben. Hierfür sei eine langfristige finanzielle, materielle und personelle Aufstockung der Gesundheitsämter über die Zeit der aktuellen Corona-Pandemie hinaus erforderlich.

Ein weiterer Regelungsbereich des Entwurfs zielt auf eine Ausweitung der Testkapazitäten auf Covid-19 ab. So sollen diese Tests künftig auch symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Auch Tierärzten soll dabei im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestattet werden, labordiagnostische Untersuchungen zum Nachweis von Erregern für bedrohliche übertragbare Krankheiten vorzunehmen. Diese Regelung lehnt die BÄK ab. „Sofern eine Ausweitung der personellen Ressourcen als notwendig angesehen wird, ist es aus Sicht der Bundesärztekammer naheliegender, die Testdurchführungen unter Ausnahmebedingungen weiteren fachärztlichen Gebieten, zum Beispiel Fachärztinnen und Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe, zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme. Das Problem unzureichender Tests liege ohnehin eher in der mangelnden Verfügbarkeit der erforderlichen Testmaterialien begründet und weniger in fehlenden personellen Ressourcen.

Sachgerecht seien dagegen die geplanten Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. So sieht der Entwurf vor, dass Krankenkassen bei den Abrechnungskontrollen nicht prüfen dürfen, ob die Krankenhäuser die Mindestanforderungen an bestimmte Leistungen erfüllt haben, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni mit der Behandlung von COVID-19-Patienten zusammenhängen. Auf diese Weise soll Ärztinnen und Ärzte ermöglicht werden, sich stärker auf ihre eigentlichen Aufgaben in der Patientenversorgung zu konzentrieren, statt auf bürokratische Erfordernisse.

Allerdings sieht der Entwurf auch vor, dass Kliniken verpflichtet werden, Patientendaten im Bereich der COVID-19-Behandlung zur Evaluation der veränderten Krankenhausfinanzierung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu schicken. Tun sie dies nicht, sollen sie eine Strafe von mindestens 20.000 Euro je Standort zahlen. Das geht der BÄK zu weit. Sie fordert, die neu vorgesehenen Datenlieferungen auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren und die Höhe der geplanten Sanktionen bei Nichterfüllung zu halbieren.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Berlin, 22.04.2020