Brandenburg: Fernbehandlung auch in Brandenburg möglich!

Potsdam - In der Lausitzer Rundschau vom 8. Januar 2020 wird die Vorsitzende der AOK Nordost, Daniela Teichert, mit der Aussage zitiert, die Brandenburger Ärzte würden keine Fernbehandlung beispielsweise mittels Videosprechstunde anbieten. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Richtig ist vielmehr, dass es in Brandenburg wie im Übrigen in ganz Deutschland seit vielen Jahren entsprechende Regelungen in der ärztlichen Berufsordnung gibt, die Fernbehandlungen gestatten. Dazu zählen z. B. die individuelle Beratung und Behandlung von Patienten, Telediagnostik und Telemonitoring. Von einem Fernbehandlungsverbot kann in Brandenburg also gar keine Rede sein. Das sollte auch der AOK-Nordost bekannt sein!

Unzulässig ist nach der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg allerdings die ausschließliche Fernbehandlung, bei der im Rahmen der Behandlung gänzlich auf einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt verzichtet wird. Mit dieser Regelung ist die Landesärztekammer  auf einer Linie mit der aktuellen Rechtsprechung. So hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 03.09.2019 (Az. 406 HKO 56/19) festgestellt, dass eine Diagnosestellung aus der Ferne ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt grundsätzlich gegen die rechtlich gebotene ärztliche Sorgfalt verstößt.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesärztekammer Brandenburg kein Verständnis für das Frau Teichert in den Mund gelegte Zitat. Fernbehandlung kann sehr sinnvoll sein. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Krankenkassen verstehen sich gerne als Sachwalter von Patienteninteressen. Dann sollten sie allerdings auch ein ganz besonderes Interesse an einer Behandlung ihrer Versicherten haben, die dem gebotenen ärztlichen Standard entspricht.

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