Brandenburg: Gutes Gesetz mit noch einiger Luft nach oben
Potsdam - „Das am 18. September beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) geht zwar in genau die richtige Richtung, lässt aber noch einige Luft nach oben.“ Dies erklärte Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz am Montag in Potsdam. Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg wertete das KHZG auch als Erfolg zahlreicher Initiativen von Seiten der Ärzteschaft. Er appellierte aber an die Politik, es jetzt nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm zu belassen, sondern den gerade in der jetzigen Situation erforderlichen großen Wurf zu wagen. Es sei an der Zeit, eine langfristige und nachhaltige Klinikfinanzierung sowie eine aktive Krankenhausplanung zu etablieren.
Schulz bezeichnete es als „dringend notwendig, neben dem Ausbau der Digitalisierung von Kliniken auch die Notfallkapazitäten räumlich auszubauen und digital zu optimieren.“ Dafür müsse man aber nicht nur mehr Geld zur Verfügung stellen, sondern auch den dazu notwenigen Personalbedarf insbesondere an Notfallmedizinern und IT-Spezialisten berücksichtigen, um Quersubventionierungen mit den bereits bekannten negativen Folgen für die Patienten zu vermeiden.
Der brandenburgische Kammerpräsident begrüßte, dass neben den 3 Mrd. Euro aus dem Gesundheitsfonds weitere 1,3 Mrd. Euro durch die Länder zur Verfügung gestellt werden sollen. Die bislang vorgesehene Kofinanzierung durch Krankenhausträger sei jedoch nicht zielführend. Da bereits jetzt abzusehen sei, dass viele Krankenhäuser dies nicht leisten könnten, würden zahlreiche Kliniken im Zweifel auch nicht von dem Förderprogramm profitieren können. Vielmehr drohten dann nicht sachgerechte Ausweitungen lukrativer Leistungen oder Einsparungen bei Personal- und Sachkosten.
Gerade wegen der ausreichend zur Verfügung gestellten Betten insbesondere im Intensivmedizinischen Bereich sei es Deutschland gelungen, die erste Phase der Corona-Pandemie vergleichsweise gut zu meistern. Bislang wisse aber noch niemand genau, was angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen auch auf das Gesundheitssystem zukomme.
Insofern sei es jetzt besonders wichtig, dass die angekündigte Erarbeitung von Formularen und Konkretisierung der Förderrichtlinien durch das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit nun sehr zeitnah erfolge. „Die aktuelle Situation erfordert eine erleichterte Antragstellung, damit die Kliniken rasch Hilfestellung bei der Verwirklichung zukunftsgerichteter Projekte erhalten,“ so Schulz.