Bundesärztekammer lässt weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufsausweises zu

Berlin - Heute hat die Bundesärztekammer der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, die Zulassung für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (HBA G2) ausgesprochen. Damit hat neben T-Systems ein weiterer Anbieter das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. „Ein weiterer wichtiger Schritt für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an unsere Ärztinnen und Ärzte und für die Nutzung digitaler Anwendungen ist damit erreicht. In den nächsten sechs Monaten rechnen wir mit der Zulassung von zwei weiteren Anbietern“, erklärt Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.

Der elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist die persönliche Zugangskarte der Ärztinnen und Ärzte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Er besitzt alle notwendigen Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung.

Der elektronische Heilberufsausweis bietet die Möglichkeit zur „qualifizierten elektronischen Signatur“ (QES). Damit können Ärztinnen und Ärzte bspw. elektronische Arztbriefe, elektronische Rezepte, digitale Laborüberweisungen oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen. „Insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur sorgt für weniger Aufwand. Hierbei muss der Arzt nicht bei jeder digitalen Unterschrift eine PIN eingeben. Eine einmalige PIN-Eingabe macht bis zu 250 Signaturen möglich“, so Bodendieck.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis kann zudem auf die medizinischen Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind. Dies betrifft die beiden im Laufe des nächsten Jahres zu erwartenden Anwendungen der Telematikinfrastruktur „Notfalldatenmanagement“ und „Elektronischer Medikationsplan“.

Details zu den Funktionen und Herausgabeprozessen rund um den elektronischen Heilberufsausweis sind in den FAQ der Bundesärztekammer zum Thema zu finden.