Hamburg: Kompetenzbasiert und flexibel
Hamburg - Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hat in ihrer gestrigen Sitzung die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet. Einstimmig bei zwei Enthaltungen haben die Delegierten beschlossen, die MWBO bis auf wenige Änderungen in Hamburg umzusetzen.
„Ich freue mich sehr, dass nun in Hamburg der Weg geebnet ist für eine neue Ära ärztlicher Weiterbildung“, kommentierte Dr. Pedram Emami, MBA, Präsident der Ärztekammer Hamburg den Beschluss. „Im Sinne einer modernen Weiterbildung legen wir mehr Wert auf Inhalte statt auf Zeiten, so dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung künftig kompetenzbasiert und deutlich flexibler lernen und arbeiten können.“ Außerdem gäbe es auch mehr Weiterbildungsmöglichkeiten im ambulanten Bereich. „Dreh- und Angelpunkt der neuen Weiterbildung wird das eLogbuch sein, das künftig auch der Kammer mehr Unterstützungsmöglichkeiten bietet, wenn Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Hilfe benötigen“, so Emami.
Die neue ärztliche Weiterbildung gliedert sich nunmehr in 51 Facharztweiterbildungen, 10 Schwerpunktbezeichnungen sowie insgesamt 55 Zusatzweiterbildungen. Nach erneuter Anhörung homöopathisch tätiger Ärzte und kurzer Diskussion stimmten die Delegierten mehrheitlich dafür, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen und folgten mit diesem Beschluss 7 von 12 anderen Landesärztekammern (Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), welche die neue WBO bereits verabschiedet haben.
2018 wurde die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) von der Bundesärztekammer verabschiedet, die nun in den Ländern umgesetzt wird. Die Delegiertenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 27. Januar 2020 bereits Teil B der neuen WBO vollständig und Teil C in großen Teilen für Hamburg beschlossen.
Die neue Weiterbildungsordnung wird nach Genehmigung durch die Gesundheitsbehörde am 1. November 2020 in Kraft treten.