Schleswig-Holstein: Landeskrankenhausgesetz: Versorgern die Stimme genommen

Schleswig-Holstein

Bad Segeberg - Die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben heute über das Landeskrankenhausgesetz abgestimmt. Grundsätzlich begrüßt die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) die erste Verabschiedung dieses Gesetzes. Insbesondere die Festlegung, dass Ärztliche wie Pflegerische Leitungen gleichberechtigt in der Krankenhausleitung zu vertreten sind, ist ein positiver Aspekt des neuen Landesgesetzes. Enttäuschend ist jedoch: Weder Ärztekammer noch Pflegeberufekammer wurden in die unmittelbare Beteiligtenrunde aufgenommen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist.

Finanzen vor Versorgung
„Dass die ärztliche Kompetenz in Fragen der versorgungsrelevanten Krankenhausplanung nicht gleich- und stimmberechtigt berücksichtigt wird, sondern rein finanzielle Aspekte in den Vordergrund gestellt werden, ist schlichtweg unverständlich“, so Prof. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH. Für bedauernswert hält man in Bad Segeberg außerdem, dass die Pflegeberufekammer ebenfalls nicht als unmittelbare Beteiligte aufgenommen wurde. „Die beiden größten Berufsgruppen im stationären Bereich werden nicht gleichberechtigt zu Kosten- und Krankenhausträgern vertreten. Damit hat man denjenigen die Stimme verwehrt, die tatsächlich in der stationären Versorgung direkt am Patienten tätig sind“, vertritt man in der ÄKSH die Meinung.

ÄKSH - die starke Selbstverwaltung
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die Interessenvertretung der über 18.000 Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein. Wir streben eine bestmögliche medizinische Versorgungsstruktur an. Als Selbstverwalter übernehmen wir die zentrale Aufgabe der ärztliche Fort- und Weiterbildung, sind die Berufsaufsicht und stehen für ärztliche Qualität im schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen. Des Weiteren sind wir für die überbetriebliche Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten zuständig.

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