Westfalen-Lippe: Kammerversammlung spricht sich für schnelle Umsetzung des Jugendschutzgesetzes aus – „Was offline gilt, muss auch online gelten“

Münster - Für eine zügige Umsetzung der Novelle des Jugendschutzgesetzes hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgesprochen. In einem einstimmig verabschiedeten Antrag wird gefordert, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Deutschen Bundestag noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Das Jugendschutzgesetz, das bereits im Kabinett abschließend beraten worden ist, sieht insbesondere den Schutz vor gefährlichen Auswirkungen durch digitale Bildschirmmedien vor. Ein Aufschub in die nächste Wahlperiode sei aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes abzulehnen, heißt es in dem Antrag. In der 'analogen' Welt stehe ein effektiver Jugendschutz seit Jahrzehnten außer Frage. Das solle nun auch im Netz umgesetzt werden. „Was offline gilt, muss auch online gelten“, so der Initiator des Antrags, Dr. Uwe Büsching, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in Bielefeld.

Gerade weil die Gesetzesnovelle die Einrichtung einer Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz, empfindliche Bußgelder bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sowie die Einbeziehung ausländischer Medienanbieter vorsieht, wird der Jugendschutz nach Ansicht der Antragsteller maßgeblich verbessert. Auch würden die neuen Risiken für Kinder und Jugendliche durch interaktive Möglichkeiten des Internets berücksichtigt. Das Jugendschutzgesetz sei „sicher nicht vollkommen, aber alles was fehlt, wird man mühelos der neu zu schaffenden Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien übertragen können“.

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