Westfalen-Lippe: Selbstbestimmung auch in Grenzfällen

Ärztekammer gibt überarbeiteten Leitfaden zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht heraus

Münster - Selbstbestimmung und Willensäußerung waren schon immer eines der höchsten Güter des Menschen. Was tun wir jedoch, wenn uns dieses Recht beispielsweise durch eine Krankheit verwehrt wird? Für einen solchen Fall gibt es die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die sicherstellt, dass Patientinnen und Patienten ihren Wünschen gemäß behandelt werden, auch wenn sie diese zu dem Zeitpunkt nicht mehr artikulieren können. Die von der Ärztekammer Westfalen-Lippe herausgegebene Broschüre „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Leitfaden für Patienten und Angehörige“ bietet Informationen zu den wichtigsten Fragen und ist jetzt in einer vollständig überarbeiteten Fassung erhältlich.

„Inzwischen wissen immer mehr Menschen, dass allgemeine Aussagen wie ‚Ich will keine Apparatemedizin‘ oder ‚Ich will in Würde sterben im Ernstfall nicht hilfreich sind“, betont Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der ÄKWL. „Wenn nicht erkennbar ist, was der Betroffene in der aktuellen Situation gewollt hätte, kann die Umsetzung des Patientenwillens gefährdet sein.“

Der Leitfaden gibt den Betroffenen die erforderlichen Bausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung an die Hand und bietet dahingehend die Möglichkeit einer reflektierten Entscheidungsfindung. Er thematisiert also nicht nur das Wie, sondern auch das Warum. Patienten werden darüber informiert, wie sie Angehörige dazu bevollmächtigen, Entscheidungen für sie zu treffen, sodass sichergestellt werden kann, dass das Recht auf Selbstbestimmung stets aufrechterhalten wird. Die Informationen sind zudem so gestaltet, dass der Patient dazu in der Lage ist, die Verfügung persönlich auf sich zuzuschneiden, sodass sie rechtskräftig ist.

Die Broschüre steht unter https://www.aekwl.de/fuer-patienten/beratunginfo/patientenverfuegung zum Download bereit oder kann bei der Patientenberatung der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bestellt werden.
Interessierte können dazu einen DIN A4-Rückumschlag, den sie mit ihrer Adresse versehen und mit einem Porto von 1,55 Euro frankieren, an folgende Adresse schicken:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Patientenberatung
Postfach 4067
48022 Münster

www.aekwl.de