Informationen und Hinweise zur Fortbildung
Für Fortbildungsveranstalter
Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung
Stand: 24.04.2015; 4. überarbeitete Auflage
Elektronische Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkte (EIV)
Seit Herbst 2005 wird von den Ärztekammern der EIV - ein einheitliches Verfahren zur Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten - betrieben.
Bei Fragen und Hinweisen benutzen Sie bitte das Formular "EIV Supportanfrage".
(Muster-) Fortbildungsordnung
in der vom 116. Deutschen Ärztetag verabschiedeten Fassung vom 29.05.2013
(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte
siehe insbes. § 4, § 32
Fortbildungsanerkennung International
Internationale Abkommen zur erleichterten Anerkennung von Fortbildungsteilnahmen für den CME-Punkteerwerb
Die Bundesärztekammer ist bestrebt, die Teilnahme an Fortbildungen im Ausland zu erleichtern. Dazu wird die grundsätzliche Äquivalenz der Systeme zur Fortbildungszertifizierung verschiedener Länder mit dem System der Landesärztekammern geprüft und auf dieser Grundlage eine erleichterte wechselseitige Anerkennung von Teilnahmebescheinigungen ermöglicht.
Für die Landesärztekammern wurde von der Bundesärztekammer die Empfehlung ausgesprochen, Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen, die von den jeweiligen national zuständigen Institutionen anerkannt wurden, für den Erwerb von Fortbildungspunkten anzuerkennen. Gleichzeitig werden Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen, die von den Landesärztekammern anerkannt wurden, von den jeweiligen nationalen Institutionen im Ausland für den Punkteerwerb anerkannt.
Mit den nationalen Institutionen in folgenden Ländern bestehen Vereinbarungen zur wechselseitigen Anerkennung von Teilnahmebescheinigungen:
Österreich
Schweiz
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Andere Länder
Informationen in englischer Sprache:
International agreements to facilitate the recognition of continuing education activities for the acquisition of CME points