Weltärztebund

(World Medical Association/WMA)

Die Bundesärztekammer ist Mitglied im Weltärztebund (World Medical Association, WMA), einer internationalen Organisation von 115 (Stand 2022) unabhängigen, nationalen Ärzteverbänden aus den neun WMA-Weltregionen: Afrika, Asien, Europa, Östliches Mittelmeer, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika, Pazifik.

Unter dem Eindruck des zweiten Weltkrieges wurde der Weltärztebund 1947 zur Förderung der Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände gegründet. Er definiert medizinethische Leitlinien und Standards für Ärztinnen und Ärzte sowie das Gesundheitswesen.

Das Hauptorgan ist die Generalversammlung, die jedes Jahr von einer nationalen Mitgliedsorganisation in einem anderen Land ausgerichtet wird und bei der beispielsweise Deklarationen und Stellungnahmen verabschiedet werden.

Der Vorstand des Weltärztebundes, der sich aus Vertretern der WMA-Weltregionen zusammensetzt, tagt jährlich zweimal und wird zwischen den Generalversammlungen als Beschluss- und Beratungsorgan tätig. Der bzw. die Vorstandsvorsitzende leitet die Sitzungen sowohl des Vorstandes, als auch der Generalversammlung und wird alle zwei Jahre im Gremium gewählt.

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und Delegierten bei der Generalversammlung hängt von den gemeldeten Ärztinnen und Ärzten einer nationalen Mitgliedsorganisation ab. Darüber hinaus kandidieren die Ärzteverbände in um die verbleibenden Sitze ihren WMA-Regionen.

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Weltärztebundes wird jedes Jahr von der Generalversammlung neu gewählt und wird im darauffolgenden Jahr inauguriert.

Die Geschäftsstelle liegt heute im französischen Ferney-Voltaire bei Genf.

Für einzelne Ärzte gibt es die Möglichkeit, persönliches Mitglied zu werden. Diese sogenannten "assoziierten Mitglieder" halten im Vorfeld der Generalversammlung ihr Jahrestreffen ab und senden zwei stimmberechtigte Delegierte in die Vollversammlung.

Das 1948 verfasste Genfer Gelöbnis (Stand: Oktober 2017) ist meisten deutschen ärztlichen Berufsordnungen vorangestellt und die Deklaration von Helsinki  (Stand: Oktober 2013) hat insbesondere in der Fassung von Tokio 1975 den Maßstab für die Durchführung von klinischen Versuchen am Menschen gesetzt und auch das Arzneimittelgesetz in Deutschland mit geprägt.

Diese Kerndeklarationen zu ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns werden auf verschiedenen Generalversammlungen fortwährend um Stellungnahmen, Resolutionen und Deklarationen ergänzt.

Sie umfassen ein weites Feld ethischer und sozialer Themen aus dem ärztlichen Berufsfeld und reichen von Beiträgen über die Definition des Todeszeitpunkts, des Schwangerschaftsabbruches, das Verbot der Mitwirkung an körperlichen Bestrafungen oder der Mitwirkung bei Durchführung der Todesstrage, die Erklärung zum Gebrauch und Missbrauch psychotroper Medikamente, Erklärungen zum Risiko des Tabakkonsums, bis zu Problemen der Umwelt und Demographie und immer wieder einzelner Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern dieser Welt.