Suchterkrankungen bei Ärztinnen und Ärzten

Nach Schätzungen ist davon auszugehen, dass 7 % bis 8 % der deutschen Ärzte mindestens einmal im Leben an einer Suchterkrankung leiden. Behandlungsfehler unter Substanzeinwirkung sind selten.

Der Vorstand der Bundesärztekammer sieht es als seine Aufgabe an, sich für ein Betreuungskonzept für betroffene Ärzte einzusetzen, welches sowohl aus einem Hilfsangebot (in der Regel stationäre Rehabilitation) als auch aus der möglichen Veranlassung berufsrechtlicher Maßnahmen besteht.

In der Ständigen Konferenz "Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge" wurde das Anliegen aufgegriffen und mitgeteilt, dass in der Regel eine Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen bei suchterkrankten Ärzten erfolgt. In den Ärztekammern gibt es darüber hinaus Ansprechpartner für betroffene Ärzte.


Interventionsprogramme der Landesärztekammern

Suchterkrankungen sind ein relevantes gesellschaftliches Problem, von dem auch Ärztinnen und Ärzte betroffen sind. Die Landesärztekammern sehen es daher als ihre Aufgabe an, erkrankten Kammermitgliedern konkrete Hilfen zur Bewältigung ihrer Suchterkrankung anzubieten.

Sie haben deshalb in den letzten Jahren strukturierte Behandlungs- und Betreuungsprogramme für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte aufgebaut. Mit Ihnen wird sichergestellt, dass betroffene Ärzte mit ihrer Erkrankung nicht allein gelassen werden und die Sicherheit der Patienten gewährleistet ist.

Ansprechpartner für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte bei den Landesärztekammern

Darüber hinaus können sich betroffene Ärztinnen und Ärzte auch an folgende Selbsthilfegruppen wenden: