Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Rahmencurriculum und Musterfortbildungsprüfungsordnung
1. Auflage 2009
Der vollständige Text kann über den Deutschen Ärzteverlag bestellt werden zum Preis von 8,50 €.
1. Einführung
Die vorliegende Konzeption der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung [1] stellt eine Neubearbeitung der Fortbildung zur Arztfachhelferin der Bundesärztekammer aus den Jahren 1994 und 2000 dar. 1994 wurden die seit Mitte der 70er Jahre in einzelnen Landesärztekammerbereichen bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen zunächst unter einem gemeinsamen konzeptionellen Rahmen zusammengeführt und im Sinne eines Mindestniveaus festgeschrieben. In der Folgezeit entwickelten weitere Ärztekammern Fortbildungsregelungen auf dieser Basis. Gleichzeitig kam es als Reaktion auf den steigenden Bedarf am Arbeitsmarkt nach Spezialisierung und schwerpunktmäßiger Qualifizierung zu einer deutlichen Zunahme der Fortbildungsangebote für Arzthelferinnen von Kammern und Verbänden, zum Teil mit zertifizierten Abschlüssen. In der Folge begann die Bundesärztekammer erstmalig bundeseinheitliche Fortbildungscurricula zu erarbeiten, mit dem Ziel, mit bundesweiten Standards die erforderlichen Voraussetzungen für einheitliche Qualifikationen des Personals zu schaffen.
Auf diese Entwicklungen reagierten im Jahr 2000 die Kammern und die Bundesärztekammer gemeinsam mit einer neuen Konzeption der Arztfachhelferin, die aus einem Pflichtteil von 280 Stunden im Bereich der Administration und des Praxismanagements sowie einem Wahlteil aus dem Bereich der Medizin „passend“ zum ärztlichen Fachgebiet bestand. Um eine möglichst zeitnahe Anpassung der Lerninhalte des Pflichtteils zu ermöglichen, wurde das frühere ausführliche Curriculum in einen Rahmenlehrplan mit Eckwertecharakter umgeformt. Ergänzend wurde in Musterrichtlinien das Ziel der Fortbildung und die Prüfungsanforderungen sowie in einer detaillierten Funktionsbeschreibung das Berufsbild der Arztfachhelferin präzisiert.
Die Zusammensetzung der Aufstiegsfortbildung aus einem Pflicht- und einem Wahlteil sowie der Stundenumfang haben sich bis heute im Wesentlichen bewährt und wurden deshalb auch in dieser Neufassung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung beibehalten. Nichtsdestotrotz machten die aktuellen Entwicklungen eine tiefgehende inhaltlich-curriculare Überarbeitung notwendig:
- Bereits die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (in Kraft getreten im August 2006) modernisiert das bisherige Berufsbild der Arzthelferin hin zu einer Ausrichtung auf anspruchsvolle Handlungskompetenzen mit neuen Schwerpunkten wie: Kommunikation mit Patienten und im Team, insbesondere der Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Qualitätsmanagement, Zeit- und Selbstmanagement sowie Marketing kamen als neue Inhalte dazu. Im medizinischen Bereich wurde das Handeln in Notfällen, die Gesundheitsförderung und Prävention sowie Hygiene und Arbeitsschutz neu akzentuiert. Das veränderte Niveau und die Akzentverschiebungen der Medizinischen Fachangestellten bei der Erstausbildung mussten bei der Aufstiegsfortbildung bedacht werden. Gleichzeitig sind aber auch zukünftig Arzthelferinnen, die nach der Verordnung von 1985 ausgebildet wurden, zu berücksichtigen. Bei ihnen liegt in der Regel eine mehrjährige Berufspraxis vor.
- Wie die Ausbildungsverordnung hat sich auch die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung auf die veränderten Versorgungsbedarfe der Zukunft auszurichten: alte, pflegebedürftige und chronisch kranke Patienten werden an Zahl zunehmen, die Bedeutung ernährungsbedingter Krankheiten sowie der Prävention wird wachsen; neue Versorgungsformen und -strukturen z. B. Integrierte Versorgung, Disease-Management-Programme, Medizinische bzw. Ärztliche Versorgungszentren entstehen und die strukturierte Versorgung von Langzeitpatienten wird an Bedeutung gewinnen. Entwicklungen in Technik und Telematik und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie neue Anforderungen an Hygiene und beim Umgang mit Medizinprodukten sind zu berücksichtigen. Die spezifischen Aufgabenschwerpunkte, die sich daraus für eine Aufstiegsfortbildung mit zum Teil neu definierten Aufgaben und Funktionen ergeben, sind im geänderten inhaltlichen Zuschnitt der Konzeption berücksichtigt.
- Berufspädagogische und bildungspolitische Entwicklungen auf nationaler wie EU-Ebene führen nicht nur im Bereich der Ausbildung, sondern auch der Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung zu einer stärkeren handlungs-, arbeits- und geschäftsprozessorientierten Ausrichtung und Beschreibung von Zielen und Inhalten. Insoweit war auch die Fachwirtin an den „State of the art“ anzupassen. (Vertiefte Ausführungen zum Aspekt „Handlungskompetenz“, siehe S. 10).
- In der vergangenen Dekade ist im Berufsbereich der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten ein markanter Entwicklungsschub feststellbar. Er zeigt sich nicht nur in der neuen Ausbildungsverordnung von 2006, sondern an einer Vielzahl neuer spezialisierender Fortbildungscurricula, allein fünf im Jahre 2007 zu den Bereichen Patientenbegleitung und Koordination, Prävention im Kindes- und Jugendalter, Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen, Ernährungsmedizin sowie Ambulante Versorgung älterer Menschen. Auch hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten für den medizinischen Wahlteil und veränderte inhaltliche Schwerpunkte für den Pflichtteil.
Darüber hinaus wurde im Bereich der Ärztekammer Schleswig-Holstein eine 800-stündige Aufstiegsfortbildung zunächst zur Praxismanagerin, seit 2005 zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen erfolgreich implementiert. Hierbei wurden die Inhalte so ausgestaltet, dass sie sogar auf ein Bachelor-Studium anrechenbar sein können. In diesem Szenario war die Fachwirtin mit einem passgenauen Zuschnitt der Qualifikationen speziell für kleinere und mittlere Gesundheitseinrichtungen, z. B. in Arztpraxen/Medizinischen Versorgungszentren in der ambulanten Versorgung neu zu akzentuieren. Die Fachwirtin ist nunmehr Teil einer umfassenden und mehrstufigen Bildungskarriere von der dualen Ausbildung bis hin zur Fachhochschule. Es wird der Bedeutung dieses Fachberufes mit derzeit rund 320.000 Angestellten im ambulanten Bereich und somit zweitgrößter Gruppe unter den Fachberufen im Gesundheitswesen nur gerecht, dass für die Erfordernisse einer zukunfts- und patientenorientierten Versorgung eine breite Palette von möglichen Qualifizierungen zur Verfügung steht. - Allen vorgenannten Aspekten immanent ist die Neuausrichtung der Aufstiegsfortbildung auf geänderte Erfordernisse des Arbeitsmarktes. Der zukünftige zusätzliche Fachkräftebedarf gerade auch kleiner und mittlerer Gesundheitseinrichtungen richtet sich angesichts vernetzter Strukturen, von notwendiger Langzeitbetreuung und medizinisch-technischer Entwicklung auf einen spezifischen Qualifikationsmix der Fachwirtin, der die drei „Säulen“ Medizin, Patientenkoordination und Praxisorganisation gleichzeitig umfasst.
Die vorliegende Konzeption wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Landesärztekammern und der Ständigen Konferenz Medizinische Fachberufe der Bundesärztekammer erarbeitet; Vertreterinnen des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. waren beteiligt.
Ausschuss und Ständige Konferenz ”Medizinische Fachberufe” der Bundesärztekammer haben am 11. Dezember 2008 dem vorliegenden Konzept nach eingehenden Beratungen zugestimmt. Im Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer vom 27. März 2009 wird allen Landesärztekammern empfohlen, die Musterregelungen (Rahmencurriculum, Musterfortbildungsprüfungsordnung) zukünftigen Neufassungen der bisherigen Arztfachhelferin-Konzepte zu Grunde zu legen.
2. Aufgaben- und Funktionsbeschreibung der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Die Fortbildung zur Fachwirtin ist eine Aufstiegsfortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz. Sie obliegt demnach nach § 54 BBiG dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Landesärztekammern. Ziel ist der berufliche Aufstieg für Medizinische Fachangestellte oder Arzthelferinnen.
Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil und einen Wahlteil. Der Pflichtteil umfasst 300 Stunden; er besteht aus sieben Modulen à 40 Stunden gemäß der u. g. Handlungsfelder und einem ergänzenden Modul Lern- und Arbeitsmethodik im Umfang von 20 Stunden. Der medizinische Wahlteil umfasst mindestens 120 Stunden. Durch diesen erwirbt die Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte spezialisierende Qualifikationen in mindestens einem fachlichen Schwerpunkt eines ausgewählten medizinischen Bereichs.
Die Fachwirtin in der ambulanten medizinischen Versorgung erwirbt die Kompetenz, Führungsfunktionen im Team des niedergelassenen Arztes oder anderer ambulanter Einrichtungen der medizinischen Versorgung wahrzunehmen. Sie führt anspruchsvolle und/oder spezialisierte Aufgaben in den Bereichen Medizin, Patientenbegleitung und Koordination sowie Praxisführung durch. Im Einzelnen ist sie zuständig für folgende Aufgabenbereiche, die sie im Rahmen der Delegation durch den verantwortlichen Arzt eigenständig durchführt [2]:
- Patientenbetreuung und Teamführung
- Qualitätsmanagement
- Durchführung der Ausbildung
- Betriebswirtschaftliche Praxisführung
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Management von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Betreuung vvon Risikopatienten und Notfallmanagement.
Die Fachwirtin führt das im Berufsbild Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferin angelegte „All-Round-Prinzip“ einer Fachkraft sowohl für den medizinischen wie für den administrativ-verwaltungsbezogenen Bereich auf höherem Niveau, d. h. mit zusätzlichen Kompetenzen, fort.
Sie nimmt an herausgehobener Funktion/Position in kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen, z. B. in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren innerhalb eines Teams spezifische Fach- und/oder Führungsverantwortung gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern wahr. Damit trägt sie zur Entlastung des Arztes wesentlich bei. In Abgrenzung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen, die eine 800-stündige Fortbildung absolviert hat, ist sie nicht spezifisch bzw. ausschließlich auf Steuerungs- und Managementaufgaben ausgerichtet. Das Funktionsbild umfasst sowohl im Pflicht- als auch im Wahlteil Kompetenzen im Bereich der medizinischen Kernprozesse am Patienten. Sie unterscheidet sich von dieser auch durch den geringeren Stundenumfang der Fortbildungsmaßnahme.
Die besondere Attraktivität der Fortbildung für den Arzt besteht zusätzlich in der spezifischen Kombination von unterschiedlichen Qualifikationen, die ansonsten erforderlichenfalls jeweils einzeln erworben bzw. nachgewiesen werden müssten, nämlich in den Bereichen Datenschutz, Qualitätsmanagement, Ausbildung, Medizinproduktegesetz. Darüber hinaus ist die zusätzliche Ausrichtung auf einen medizinischen Versorgungsbereich signifikant (s. u.). Diese „breitere“ Ausrichtung des Berufsbildes im Sinne eines Qualifikationsmixes ist auf den Bedarf kleinerer und mittlerer Gesundheitseinrichtungen zugeschnitten und macht es für ärztliche Arbeitgeber wegen der Delegation zusätzlicher Leistungen sowie zur Entlastung bei vielfältigen koordinierenden, organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben besonders attraktiv.
Das Kompetenzprofil der Fachwirtin lässt sich im Einzelnen wie folgt charakterisieren:
Im Handlungs- und KompetenzfeldPatientenbetreuung und Teamführung wendet die Fachwirtin Methoden und Strategien der adressatenorientierten Kommunikation effektiv an. Gegenüber Patienten erreicht sie dadurch eine verbesserte kontinuierliche Mitwirkung im Behandlungsprozess. Dies findet seine vertiefte praktische Anwendung in den medizinischen Modulen des Wahlteils (z. B. Prävention, Ernährungsmedizin, Onkologie). Gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern des Arztes und Auszubildenden trägt sie durch entsprechendes Führungsverhalten zur Teamentwicklung und zur erfolgsorientierten Anleitung bei.
Die Inhalte dieses Moduls sind im Umfang von 24 Stunden deckungsgleich mit Elementen der medizinischen Fortbildungscurricula des Wahlteils zu Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation sowie Moderation; sie können insoweit wechselseitig angerechnet werden.
Im Handlungs- und KompetenzfeldQualitätsmanagement wirkt die Fachwirtin bei der Einführung, Durchführung, Kontrolle und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen und –prozessen gestaltend mit. Sie trägt zur Erreichung von Qualitätszielen der Gesundheitseinrichtung maßgeblich bei und unterstützt die Leitung beim planvollen Einsatz von Instrumenten und Maßnahmen.
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten befähigen zur Übernahme der Aufgaben einer Qualitätsmanagementbeauftragten in ambulanten medizinischen Einrichtungen.
Im Handlungs- und KompetenzfeldDurchführung der Ausbildung unterstützt die Fachwirtin den Arzt im Rahmen der fachlichen Verantwortung für die praktische Anleitung der Auszubildenden. Sie plant und gestaltet die Ausbildung mit und berät die Auszubildenden bei allen organisatorischen, rechtlichen und prüfungsrelevanten Fragen. Sie begleitet, stützt und fördert die Lernprozesse und kontrolliert den Lernerfolg.
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechen der Qualifikation der Ausbildungsbefähigung.
Im Handlungs- und KompetenzfeldBetriebswirtschaftliche Praxisführung entlastet die Fachwirtin den Arzt durch Planung, Organisation und Überwachung von Arbeits- und Betriebsabläufen und durch zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz. Dadurch trägt sie zur ständigen Prozess- und Kostenoptimierung bei. Sie unterstützt die Leitung bei der Erarbeitung und Durchführung geeigneter Marketingmaßnahmen.
Im Handlungs- und KompetenzfeldInformations- und Kommunikationstechnologien wirkt die Fachwirtin bei der Hard- und Softwareplanung und -implementierung mit und setzt die Techniken in allen Funktionalitäten und im Umgang mit internen und externen Partnern ein. Eine besondere Rolle spielen dabei Kenntnisse und Anwendungen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Sie beobachtet aufmerksam die Entwicklungen insbesondere im Bereich der Telematik mit Blick auf den zukünftigen Einsatz im eigenen Aufgabenfeld.
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten qualifizieren sie dazu, die Funktion einer Datenschutzbeauftragten wahrzunehmen.
Im Handlungs- und KompetenzfeldArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist die Fachwirtin zentrale Ansprechperson neben dem verantwortlichen Arzt für alle Maßnahmen der Infektions- und Unfallverhütung in der medizinischen Einrichtung sowie deren ständiger Kontrolle und Anpassung. Dabei kommt der Einhaltung der Vorgaben des Medizinproduktegesetzes, der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie der Biostoffverordnung hohe Bedeutung zu. Die zusätzlich vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gehen insoweit über die in der Ausbildungsordnung enthaltenen Zielsetzungen hinaus, welche im Allgemeinen für die Anwendung von Medizinprodukten in der „durchschnittlichen“ Arztpraxis ausreichend sind. Die Fachwirtin ist auch zuständig für die Einhaltung aller Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Im Handlungs- und KompetenzfeldRisikopatienten und Notfallmanagement obliegt es der Fachwirtin, die jeweiligen Risikopatienten der medizinischen Einrichtung sowie vulnerable Patientengruppen „präventiv“ und mit besonderer Aufmerksamkeit zu begleiten und zur Einhaltung ärztlich verordneter Maßnahmen anzuhalten. Hierfür ist es notwendig, ausgewählte pathophysiologische Kenntnisse mit Blick speziell auf dieses Patientenklientel ständig zu aktualisieren und zu vertiefen. Über die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen gemäß Ausbildungsordnung hinaus stellt sie im Sinne eines Notfallmanagements sicher, dass alle Mitarbeiter sich ständig fortbilden und die organisatorischen Rahmenbedingungen einhalten.
Das breit gefächerte Aufgabenspektrum dieser sieben Schwerpunkte umfasst somit zusätzliche, über die Ausbildungsordnung der Medizinischen Fachangestellten hinaus gehende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Darüber hinaus nimmt die Fachwirtin noch weitere Funktionen in mindestens einem spezifischen medizinischen ausgerichteten Aufgabengebiet wahr. Auch hier weist sie durch ihre spezialisierende Fortbildung gegenüber der Ausbildung erweiterte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach, in der Regel mit besonderer Relevanz für die jeweilige Arztpraxis. Die Fortbildungskurse für den Wahlteil müssen einen Mindestumfang von 40 Stunden aufweisen; der Mindestumfang des gesamten Wahlteils muss 120 Stunden betragen. Der Erwerb der Qualifikation(en) kann dem Pflichtteil voran gehen oder diesem angeschlossen werden.
Für den medizinischen Wahlteil hat die Bundesärztekammer seit 1996 Mustercurricula im Umfang von 40 – 130 Stunden für folgende Bereiche entwickelt:
- Onkologie
- Ambulantes Operieren
- Gastroenterologische Endoskopie
- Pneumologie
- Dialyse
- Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde
- Patientenbegleitung und Koordination
- Ernährungsmedizin
- Ambulante Versorgung älterer Menschen
- Prävention im Kindes- und Jugendalter
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen
- Palliativmedizin
Darüber hinaus werden von einzelnen Landesärztekammern, freien Ärzteverbänden und Fachberufeverbänden weitere Spezialisierungen angeboten, die großteils mit den Fortbildungscurricula kompatibel sind. Für Qualifikationsmaßnahmen externer Anbieter muss spätestens bei der Prüfungsanmeldung eine Anerkennung der Ärztekammer als „zuständiger Stelle“ für den jeweiligen Anbieter vorliegen, damit eine Anrechnung für den Wahlteil erfolgen kann.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Verwendung des Begriffs „Arzt“ die weibliche Form und bei der Verwendung der Begriffe “Fachwirtin“, „Medizinische Fachangestellte“, „Arztfachhelferin“, „Arzthelferin“, „Arbeitnehmerinnen“ und „Teilnehmerinnen“ die männliche Form mitgedacht.
[2] Siehe Bekanntmachung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer „Persönliche Leistungserbringung - Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen“