Abschiebung vor Gesundheitsamt

Position der Sächsischen Landesärztekammer
Sachsen

Die umstrittene Abschiebung eines Mannes aus Pakistan, der vermutlich zu einem Termin beim Gesundheitsamt Hoyerswerda gelockt und dort von der Polizei erwartet wurde, zerstört nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer das Vertrauensverhältnis nicht nur in öffentliche Behörden, sondern vor allem in die Gesundheitsämter.

Gesundheitsämter sind Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie nehmen vielfältige Aufgaben in Prävention und der gesundheitlichen Gefahrenabwehr wahr. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen inklusive Blutabnahmen.

„Wenn von den Polizeibehörden diese Einrichtungen ohne deren Wissen benutzt werden, um Asylbewerber abschieben zu können, werden kranke Menschen aus Angst vor polizeilichen Maßnahmen dort nicht mehr zum Arzt gehen und Hilfe in Anspruch nehmen.“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Dies könne im Einzelfall zu gravierenden gesundheitlichen Folgen führen, belastet das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis und sei nicht hinnehmbar. Eine solche Einbeziehung von medizinischen Einrichtungen in derartige Polizeimaßnahmen dürfe sich nicht wiederholen.

Zur Notwendigkeit einer Abschiebung als solcher wird sich die Sächsische Landesärztekammer nicht äußern.

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