Ärzteschaft: Elektronische Patientenakte muss nutzerorientiert gestaltet werden

129. Deutscher Ärztetag

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann nach Auffassung des 129. Deutschen Ärztetags einen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten und die patientenorientierte Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen.

Voraussetzung sei aber, dass Patientinnen und Patienten, wie auch Ärztinnen und Ärzten auf die Sicherheit sensibler Daten vertrauen könnten und die Anwendung der ePA praxistauglich ausgestaltet werde, betonten die Abgeordneten des Ärzteparlaments. 

Der Ärztetag forderte die Bundesregierung dazu auf, Anpassungen an der ePA so schnell wie möglich umzusetzen. So sei ein hohes, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigtes Sicherheitsniveau unerlässlich. Die Gematik solle wirksame Maßnahmen gegen mögliche Angriffsszenarien entwickeln. Praktische und technische Probleme aus Pilotregionen müssten vor der bundesweiten Einführung zuverlässig behoben werden.

Um sensible Daten zu schützen, sollten Abrechnungsdaten zunächst nur für die Versicherten sichtbar sein, damit sie gezielt Zugriffsrechte vergeben können. Kritische medizinische Befunde sollten dem Patienten erst nach ärztlicher Einordnung zugänglich gemacht werden, wenn therapeutische Gründe dies erfordern. Bei Kindern und Jugendlichen könne auf eine Befüllung der ePA verzichtet werden, wenn dies aus medizinischen oder kinderschutzrechtlichen Gründen notwendig ist. Zudem fordert der Ärztetag die zügige Umsetzung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts sowie die Einführung einer Volltextsuche innerhalb der ePA-Dokumente zur Verbesserung der Nutzbarkeit.