Ärztetag warnt vor medizinischen Angeboten in Drogeriemärkten
Medizinische Angebote in Drogeriemärkten und anderen Gewerbebetrieben sind aus Sicht der deutschen Ärzteschaft ein Risiko für Patientinnen und Patienten. Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, derartige Angebote zu unterbinden. Sie lieferten lediglich isolierte Momentaufnahmen ohne medizinischen Kontext. Dies könne Menschen unnötig verunsichern oder sie in falscher Sicherheit wiegen.
„Eine ärztliche Behandlung geht weit über das Ablesen einzelner Messwerte hinaus“, begründeten die Abgeordneten ihre Forderung. Zu einer verantwortungsvollen Diagnostik gehörten Anamnese, körperliche Untersuchung, gegebenenfalls differenzialdiagnostische Überlegungen sowie gegebenenfalls die gemeinsame Entscheidung über therapeutische Maßnahmen. Der medizinisch sinnvolle Einsatz und die richtige Interpretation von Testverfahren setzten zudem eine sorgfältige Abwägung mit Blick auf Sensitivität und Spezifität der Verfahren voraus. Zu berücksichtigen sei dabei auch die jeweilige gesundheitliche Situation des Patienten. „Dies alles können medizinische Diagnostikangebote in Gewerbebetrieben nicht leisten“, stellte der Ärztetag fest. Er warnte vor der Gefahr einer Kommerzialisierung medizinischer Diagnostik ohne hinreichende Indikationsstellung.
Hinzu komme, dass diese neuen Gesundheitsdienstleistungsmodelle im Gegensatz zu Arztpraxen weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle oder akute Komplikationen vorbereitet sind. Arztpraxen böten dagegen ein sicheres Umfeld für medizinische Beratung und Behandlung.