Ärztlicher Pandemierat: Antigen-Schnelltests nützlich, aber nur in Kombination mit anderen Maßnahmen

Berlin – Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 können sowohl in professioneller als auch in Eigenanwendung durch Laien dabei helfen, die COVID-19-Pandemie einzuschätzen und zu bewältigen. Zu dieser Einschätzung kommt die Arbeitsgruppe „Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierats der Bundes­ärzte­kammer (BÄK). In einem Statement betonen die Autoren allerdings auch, dass die Tests immer eine konkrete Betrachtung des jeweiligen Anwendungsfalles erfordern und nur als Teil eines Bündels von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wirken können.

„Für den Einzelnen bedeutet das, sich an die bekannten Hygieneregeln zu halten, für Einrichtungen steht dahinter die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Datenschutzerfordernissen“, erklärt Michael Müller, Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) und einer der Autoren des Statements.

Ist dies der Fall können SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Arbeitsgruppe der BÄK zufolge Schutz- und Hygienekonzepte in Schulen, Kitas, Betrieben und medizinischen Einrichtungen ergänzen. Sie ermöglichen eine bessere Einschätzung des lokalen Infektionsgeschehens. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich mindestens 80 Prozent der anwesenden Personen an der Testung beteiligen und dies mindestens zweimal wöchentlich.

„Werden feste Gruppen zweimal in der Woche getestet, hat man eine gute Chance, das Fenster zu erwischen, in dem der Antigen-Schnelltest bei einem Infizierten positiv ausschlägt“, erklärt die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek, die als Vertreterin der Gesellschaft für Virologie (GfV) an dem Statement beteiligt war.

Die Autoren weisen allerdings auch darauf hin, dass die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 Limitationen aufweisen: „Einzeltestungen, ob in Kita, Schule, Betrieb oder auch als Bürgertest stellen immer nur eine ‚Momentaufnahme‘ mit einer sehr kurzer Gültigkeitsdauer von einigen Stunden dar“, so Müller. Sie dürften deshalb keinesfalls als eine Art Freifahrtschein angesehen werden: Die bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßmaßnahmen wie die Reduktion von Kontakten, Einhalten der AHA+L-Regeln und die Nutzung der Corona Warn-App seien auch bei negativem Testbefund unbedingt fortzusetzen.

Werden die Tests von primär nicht sach- und fachkundigem Personal durchgeführt, müsse deren ausreichende Schulung sichergestellt werden, so die AG „Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierats der BÄK weiter. Nur so lasse sich sicherstellen, dass sowohl die zu testenden Personen als auch das Personal bei der Probengewinnung und Testinterpretation geschützt sind und der Test korrekt durchgeführt wird.

Bei der Testung größerer Personengruppen weisen die Autoren darauf hin, dass dies eine gute Organisation erfordere. „Die Bildung von Gruppen im Wartebereich muss vermieden werden, zudem sollte auf die Einhaltung des Abstandsgebots und ausreichende Desinfektions- und Hygienemaßnahmen geachtet werden“, so Müller.

Kommen Antigen-Schnelltests in Eigenanwendung, sogenannte Laientests, zum Einsatz bringt dies zusätzliche Erfordernisse an das eigenverantwortliche Handeln jeder einzelnen Person mit sich. Fällt der Antigen-Schnelltest positiv aus, muss das Ergebnis sofort mit einer PCR-Nachtestung bestätigt werden. Abhängig vom verwendeten Antigen-Schnelltest sei nämlich mit einer signifikanten Zahl von 30 bis 50 Prozent falsch-positiver Befunde zu rechnen.

„Es steht dann in der Verantwortung des Einzelnen, sich bei einem positiven Testbefund umgehend um einen PCR-Test zu bemühen, sich zu isolieren und Kontakte über die mögliche Ansteckungsgefahr zu informieren“, sagt Müller.

Auch die Sorgfalt bei der Durchführung des Tests liegt in der Hand des Anwenders: „Damit der Einsatz von Antigen-Schnelltests Sinn ergibt, ist die Durchführung wie vorgeschrieben, etwa das Einhalten der Ablesezeit, unbedingte Voraussetzung“, so Ciesek.

Um eine korrekte Durchführung zu ermöglichen, sind der BÄK zufolge leicht verständliche Anleitungen und niedrigschwellig erreichbare Informationsangebote etwa auf Online-Plattformen, über eine Hotline oder Plakate erforderlich.

Das Statement des Ärztlichen Pandemierats finden Sie hier.