Anhörung zur Reform der Akut- und Notfallversorgung
Vor der morgigen Anhörung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Notfallversorgung bekräftigt die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit einer Neuordnung der bestehenden Strukturen in der Akut- und Notfallversorgung.
Positiv bewertet sie, dass sowohl der bereits vorliegende Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums als auch der Gesetzentwurf von Bündnis90/Die Grünen keine völlig neuen Strukturen schaffen will, sondern größtenteils auf bestehenden Leitstellen und Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern aufgesetzt wird.
„Durch Vernetzung und Koordination können klarere Pfade für die Patientinnen und Patienten und eine sachgerechtere Steuerung der Versorgung erreicht werden. Mit den Akutleitstellen und deren Verzahnung mit den Rettungsleitstellen wird ein aus Sicht der Bundesärztekammer wesentlicher Baustein für eine Versorgungssteuerung gesetzt, der perspektivisch den Zugang in die Akut- und Notfallversorgung als „Single point of contact“ ermöglicht“, heißt es in der Stellungnahme.
Kritisch bewertet die Bundesärztekammer die geplante erhebliche Leistungsausweitung – etwa durch umfangreiche Mindestöffnungszeiten und zusätzliche 24/7-Angebote –, auch da die personellen Ressourcen, insbesondere im Bereitschaftsdienst, bereits heute stark angespannt sind.
Zugleich sieht die Bundesärztekammer zentrale Ergänzungsbedarfe: Erforderlich sind ausreichende ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Kapazitäten einschließlich Krankenfahrten und Krankentransporten sowie eine bessere Vorbereitung des Gesundheitssystems auf Krisen- und Katastrophenlagen. Flankierend bedarf es einer nachhaltigen Stärkung der Gesundheits- und Systemkompetenz in der Bevölkerung