BÄK: Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit bis Ende 2021

Stellungnahme

Berlin - Die Planungsgrundlagen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2021 müssen dringend sichergestellt werden. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sowie einer Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterstrichen.

Ziel der Referentenentwürfe sei, die bisher beschlossenen Maßnahmen auf Basis der bisherigen Beratungsergebnisse des Expertenbeirates nach § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu verlängern und teilweise nach zu justieren. Während zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine – aus Sicht der Bundesärztekammer – sachgerechte Verlängerung bis zum Ende des Jahres ermöglicht wird, sollen die geplanten Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser von der bisher geltenden Befristung bis zum 11. April 2021 lediglich bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.

Angesichts der aktuell erneut zunehmenden Coronavirus-Infektionen und der begonnenen dritten Pandemie-Welle sollte „die Bundesregierung mit der geplanten Verordnung ein klares Signal zur Planungssicherheit für das Jahr 2021 an die in den Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte und weiteren Mitarbeiter geben“, fordert die Bundesärztekammer. Daher sollte der Zeitraum für entsprechende Ausgleichszahlungen für die Sonderbelastungen der Pandemiebewältigung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens auch im Bereich der Krankenhäuser auf den 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Dazu gehöre auch der geplante – und dringend notwendige – Ausgleich der Erlösrückgänge im Vergleich zum Jahr 2019. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass diese einen „fairen, schnellen und unbürokratischen Ausgleich“ bei den krankenhausindividuell zu führenden Verhandlungen ermöglichen. Die zuständigen Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene bei der Schaffung der Rahmenbedingungen einzubinden, sei daher ein Schritt in die richtige Richtung, so die BÄK.

Aus Sicht der Bundesärztekammer müssten sich Ärztinnen und Ärzte, die seit über einem Jahr zusammen mit den Pflegekräften die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten unter außergewöhnlichen Umständen, Belastungen und persönlichem Risiko sicherstellen, auf diesen Rückhalt der Gesellschaft und der Politik verlassen können.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zum Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Berlin, 24.03.2021