BÄK: Verordnungsentwurf auf Verhältnismäßigkeit überprüfen

Stellungnahme

Berlin - Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs vorgelegt.

Der Vorschlag soll an die Stelle der seit ca. 20 Jahren geltenden Richtlinien zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen treten und auf andere Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO) sowie die Nachkommen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausgeweitet werden.

Aus Sicht der Bundesärztekammer ist die allgemeine Anhebung des Qualitäts- und Sicherheitsniveaus im Bereich der SoHO grundsätzlich erstrebenswert.

Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das in Deutschland vorhandene, anerkannte, praxiserprobte, gut funktionierende und eine hohe Spender- und Empfängersicherheit sowie Präparatequalität gewährleistende System nicht durch ein neues, mit hohem bürokratischen und finanziellen (Umstellungs-)Aufwand verbundenes System in Frage gestellt wird, betont die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf.

Dies umfasse auch die Beibehaltung der Richtlinienerstellung der Bundesärztekammer gemäß TFG und TPG. Die Bundesärztekammer regt deshalb an, die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Umstellung des EU-Rechtsrahmens eingehend zu prüfen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG vom 14.07.2022, COM (2022) 338 final
Berlin, 24.08.2022