Berlin: Berliner Ärzteschaft fordert mehr Datensicherheit bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen – eine Durchsetzung mittels Sanktionen ist falsch und kontraproduktiv

Berlin - Für Praxen, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben, gelten nach dem "Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent der Abrechnungssumme. Krankenhäuser sollen bis März 2021 an die TI angeschlossen sein - danach drohen auch ihnen Sanktionen.

Berliner Ärztinnen und Ärzte warnen zudem vor nicht kalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken im Zuge der Implementierung der TI, die von der Bundesregierung und der Gematik derzeit unter massivem Druck vorangetrieben wird. Sie stellt das Gesundheitswesen in Zeiten der COVID-19-Pandemie vor eine weitere nicht unerhebliche Herausforderung.

„Die kritische Haltung der Ärzteschaft gegenüber der TI in ihrer jetzigen Form ist begründet und berechtigt“, stellt Dr. med. Klaus-Peter Spies, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin fest. Dr. med. Christian Messer, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin, fügt an: „Es bestehen bei der TI erhebliche Risiken bezüglich Datensicherheit, Haftung und Kostenbelastung, die benannt und zügig behoben werden müssen. Eine konstruktiv kritische Haltung darf nicht mit unverhältnismäßigen Sanktionen abgestraft werden.“

„Eine verantwortungsvolle und sorgfältige Entwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist Voraussetzung für die zukünftige zuverlässige Patientensicherheit. Vorrangiges Ziel einer jeden digitalen Anwendung muss es zudem sein, dass der Arbeitsalltag vereinfacht und verbessert, nicht verkompliziert wird“, ergänzt PD Dr. med. Peter Bobbert, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin.

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin hat am 17. August 2020 hierzu folgenden Beschluss gefasst:

„Ärztinnen und Ärzte befürworten prinzipiell eine überfällige Digitalisierung im Gesundheitswesen, die eine zeitgemäße innerärztliche Kommunikation und Informationsübermittlung ermöglicht. Das von der Bundesregierung und der Gematik vorangetriebene Projekt der Telematikinfrastruktur zeigt sich jedoch im Alltag als nicht praktikabel und birgt derzeit für Ärztinnen und Ärzte nicht kalkulierbare Risiken bei der Datensicherheit, der Haftung wie der Kostenbelastung. Ohne sicher evaluierte und validierte Sicherheits-, Kosten- und Haftungsrisiken kann das derzeitig betriebene Projekt aber nicht weiter flächendeckend über die Bundesrepublik Deutschland ausgerollt werden. Sanktionen gegen Ärztinnen und Ärzte, die sich aus berechtigten Gründen abwartend verhalten, müssen ausgesetzt werden.“

Die wesentlichen Anforderungen an die Digitalisierung des Gesundheitswesens sind durch die Berliner Ärzteschaft im „Thesenpapier zum Wandel im Gesundheitswesen in Zeiten der Digitalisierung des Ausschusses Versorgung der Ärztekammer Berlin (Stand: 31.07.2019)“ formuliert.

www.aerztekammer-berlin.de