Berlin: Gemeinsam für eine bessere Notfallversorgung in Berlin

Ärztekammer Berlin beschließt Thesenpapier zur Reform der Notfallversorgung

Berlin - Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat am 16. September 2020 das „Thesenpapier zur sektorübergreifenden Notfallversorgung der Ärztekammer Berlin“ beschlossen. In dem Thesenpapier des Ausschusses Versorgung sind gemeinsam von Vertretern des ambulanten und stationären Bereichs neun Handlungsempfehlungen formuliert, die Defizite in der Notfallversorgung beseitigen sollen. Damit bezieht die Ärztekammer Berlin Stellung  zur Reform der Notfallversorgung mit dem der Gesetzgeber im Bereich der ambulanten Notfallversorgung die Rahmenbedingungen erneut anpassen will.

Das Papier richtet sich insbesondere an Akteure der Berliner Gesundheitspolitik und berücksichtigt die Besonderheiten und vorhandenen Strukturen des Stadtstaates. Dr. med. Klaus-Peter Spies, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin, unterstreicht: „Mit diesem jetzt von allen Listen beschlossenen Papier wollen wir zur Lösung dieses komplexen Problems beitragen. Wir empfehlen unter anderem die in Berlin bereits vorhandenen Versorgungsstrukturen zu einem leistungsfähigen System der sektorübergreifenden Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Dabei sollen bestehende Strukturen erhalten bleiben – insbesondere die funktionierenden Notdienstpraxen. Wir begrüßen jedoch auch den Plan des Gesetzgebers, zukünftig INZ (Integrierte Notfallzentren) zu etablieren.“

Herr Dr. med. Thomas Werner, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin, formuliert eine der Kernforderungen des Thesenpapiers: „Innerhalb der vorhandenen Finanzierungssysteme lassen sich die erhöhten Versorgungsbedarfe an den Sektorengrenzen nicht sachgerecht abbilden. Eine zeitgemäße Neuordnung der intersektoralen Notfallversorgung wird verhindert. Grundlage der geforderten Anpassungen muss daher eine sachgemäße, ausreichende Finanzierung sein, welche die Besonderheiten und veränderten Anforderungen an die vorhandenen Schnittstellen zwischen ambulant und stationär berücksichtigt.“

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