Brandenburg: Auch vor dem Start des Sommerurlaubs: Impfungen bleiben Corona-Schutzmaßnahme Nummer 1

Potsdam - Mit dem heutigen Start der Sommerferien in unserem Bundesland wollen nun auch viele Brandenburgerinnen und Brandenburger endlich wieder auf Reisen gehen. Das ist völlig verständlich. In diesem Zusammenhang appelliert die Landesärztekammer Brandenburg aber an die Bürger, in den schönsten Wochen des Jahres auch am Urlaubsort auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. „Die Tatsache, dass wir in Deutschland die Zahl der Corona-Neuinfektionen durch Impfungen und entsprechende Maßnahmen beherrschen konnten und zuletzt die Infektionsfälle sehr deutlich zurückgingen, darf nicht als Entwarnung missverstanden werden“, erklärt Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Insofern gehöre 2021 unbedingt auch eine ausreichende Zahl an Schutzmasken in das Reisegepäck.

„Für Menschen, die bereits eine Impfung bekommen haben, ist es zudem besonders wichtig, fristgerecht und möglichst noch vor dem Urlaub auch die Zweitimpfung vornehmen zu lassen“, so der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg. Denn wenn diese nicht erfolge, bestehe kein ausreichender Schutz. Zum Stichtag 23. Juni 2021 hatten 50,3 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger mindestens eine Coronaimpfung erhalten. 30 Prozent waren vollständig geimpft und sind damit nach aktuellem Stand der Wissenschaft bestmöglich gegen Corona geschützt.

Für die Ungeimpften gilt dies aber noch nicht. Daher ruft Dr. Steffen König auch diese Mitbürger dazu auf, das Impfangebot möglichst bald wahrzunehmen. Dies sei bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, im Rahmen von Impfaktionen der Krankenhäuser sowie in den Impfzentren im Lande zurzeit gut möglich. „Impfungen sind und bleiben die Corona-Schutzmaßnahme Nummer 1“, erklärte der Vizepräsident der Landesärztekammer Brandenburg. „Sie helfen nach den aktuellen Studien nicht nur gegen die neue und besonders ansteckende Delta-Variante des Virus, sondern verhindern im Fall des möglicherweise dennoch eintretenden Infektionsfalles auch schwerwiegende Krankheitsverläufe.“

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