Bundesärztekammer begrüßt stärkeren strafrechtlichen Schutz für medizinisches Personal

Gesundheitspolitik

Die Bundesärztekammer begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens.

Der Referentenentwurf zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz von Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitspersonal, zu verstärken. Besonders positiv bewertet die Bundesärztekammer die geplante Einführung eines Offizialdelikts bei gewaltsamer Behinderung oder tätlichen Angriffen sowie die vorgesehene Berücksichtigung gemeinwohlbezogener Tätigkeiten bei der Strafzumessung. Dadurch können Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte im Dienst konsequenter verfolgt und angemessen sanktioniert werden.

Die Gesetzesinitiative allein reicht jedoch nicht aus, um Beschäftigte im Gesundheitswesen wirksam und nachhaltig vor Gewalt zu schützen. Erforderlich sind eine konsequente Strafverfolgung, ausreichende Ressourcen bei Polizei und Justiz sowie der Aufbau strukturierter Meldesysteme für Angriffe auf medizinisches Personal.