Digitalisierung des Gesundheitssystems: Ärztetag fordert mehr Schutz von Patientendaten

130. Deutscher Ärztetag

Der 130. Deutsche Ärztetag lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab, Krankenkassen die Aufgaben zu übertragen, Daten ihrer Versicherten, auch die aus der elektronischen Patientenakte, individuell auszuwerten.

Die Identifikation patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern eine originär ärztliche Aufgabe. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden.

Zum Hintergrund: Durch das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG), welches 2024 in Kraft getreten ist, erhielten die gesetzlichen Krankenkassen die rechtliche Grundlage, die ihnen vorliegenden Daten (insbesondere Abrechnungsdaten) versichertenindividuell auszuwerten. Identifizieren diese Auswertungen eine Gesundheitsgefährdung des Versicherten (z.B. seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen, Gesundheitsgefährdungen durch eine Arzneimitteltherapie), erhalten die Krankenkassen die Aufgabe, diesen Versicherten hierüber zu informieren und zu empfehlen, eine ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Mit dem geplanten „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)“ sollen nunmehr auch die Inhalte der elektronischen Patientenakte zu diesen Zwecken durch die Krankenkassen genutzt werden können, wenn der oder die Versicherte demgegenüber einwilligt.

Die geplante Einwilligungslösung schütze Patienten und Versicherte jedoch nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befinden, betonen die Abgeordneten. Es sei zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte.