Niedersachsen: Dr. med. Martina Wenker begrüßt Abstimmung aus dem Bundestag zur Organspende

Hannover - Persönliches Statement von Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag:

"Es gibt nicht die eine Maßnahme, die alles sofort besser macht. Ich finde es sehr gut, daß heute im Deutschen Bundestag mit großer Leidenschaft und mit großer Würde über ein so zentrales gesellschaftliches Thema diskutiert wurde. Und es ist auch gut, daß es nun eine Klarheit in der Entscheidung gibt. Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht. Für mich ist eine Spende nur dann eine Spende, wenn sie freiwillig geschieht. Ich habe deshalb immer für eine Informations-Entscheidungslösung plädiert.

Zwei Maßnahmen sind vorrangig erforderlich, um auch bei uns den Mangel an Spenderorganen zu beheben, zum einen eine Verbesserung der Organspendererkennung auf den Intensivstationen, zum anderen eine intensive Aufklärung der Bevölkerung mit dem Ziel, dass möglichst jeder Deutsche aktiv seine Organspendebereitschaft mittels eines Organspendeausweises dokumentiert (Zustimmungslösung). Eine Widerspruchslösung, d.h. Organentnahmen bei jedem hirntoten Patienten, sofern dieser zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, hätte möglicherweise bestehende Ängste einzelner Menschen, sich mit dem eigenen Tod beschäftigen zu müssen, eher verstärkt.

Es ist gut, dass wir in Niedersachsen seit April 2019 ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz haben, dass die Krankenhäuser andere Strukturen aufbauen müssen. Eine Verbesserung der Organspendererkennung wird durch verpflichtende Einführung von Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern mit Intensivstationen zu erreichen sein. Diese sind mit ausreichender fachlicher Qualifikation und zeitlichen Kapazitäten auszustatten und haben u.a. die Aufgabe, potentielle Organspender rechtzeitig zu erkennen, den Organspendeprozess zu begleiten und die in jedem Einzelfall schweren und belastenden Gespräche mit den Angehörigen zu führen. Wesentlicher Bestandteil der neuen gesetzlichen Regelung sind freigestellte Transplantationsbeauftragte – kundige Ärzte, die unabhängig und sensibel sich um Patienten, Organspender und ihre Angehörigen kümmern sollen. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, einen entscheidenden Schritt nach vorn zu kommen, indem wir künftig an den Krankenhäusern echte Kümmerer bekommen werden."

www.aekn.de