Ende der Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

67. Kammerversammlung
Sachsen

Die sächsische Ärzteschaft fordert in einem Beschluss den Bundestag und den Bundesrat auf, die bis zum 31. Dezember 2022 in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geltende einrichtungsbezogene Impflicht nicht zu verlängern.

Unabhängig davon, dass eine große Zahl der Betroffenen ohnehin geimpft sei und die Durchsetzung und Sanktionierung dieser Impflicht von den Behörden kaum praktiziert worden ist, nicht zuletzt mit Blick auf dann ausfallendes bzw. nicht mehr zur Verfügung stehendes Personal, sei eine solche Begrenzung auf einzelne Gruppen wegen der damit verbundenen Stigmatisierung nicht mehr sinnvoll und auch angesichts der aktuellen Entwicklungen kaum mehr zu rechtfertigen sowie nicht mehr vermittelbar, heißt es in der Antragsbegründung.

Konnte man in der Delta-Variante noch von einer hohen Schutzwirkung insbesondere für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus und in den Pflegeeinrichtungen ausgehen, sei dies mit der Omikron-Variante hinfällig geworden, auch, weil Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürften und somit das Virus auch immer wieder in die Einrichtungen eingetragen wird.

www.slaek.de