G-BA stimmt gegen Verbesserung in der psychotherapeutischen Versorgung

Gemeinsamer Bundesausschuss

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. September 2022 erneut eine Erhöhung der Minutenwerte für die Psychotherapie im stationären Bereich in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) abgelehnt.

Dazu erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Die Psychotherapie ist eine sehr bedeutsame Behandlungsmethode, deren personeller Aufwand in der aktuellen PPP-RL nicht adäquat abgebildet ist. Für eine qualitativ gute Versorgung unserer Patientinnen und Patienten benötigen wir dringend mehr Behandlungszeit.“

Gemeinsam mit der Patientenvertretung und der Bundespsychotherapeutenkammer habe die Bundesärztekammer einen gut begründeten Vorschlag für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vorgelegt. Die Organisationen fordern darin ausreichende therapeutische Zeit, um in den Kliniken eine regelmäßige psychotherapeutische Behandlung an mindestens vier Tagen in der Woche für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen, die diese benötigen.

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine „Anpassung der Mindestvorgaben“ vornimmt, um „die Psychotherapie entsprechend ihrer Bedeutung in der Versorgung psychisch und psychosomatisch Erkrankter“ abzubilden. Auch die Regierungsparteien wollen gemäß ihres Koalitionsvertrages für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung im stationären Bereich sorgen.

Entgegen der gesetzlich vorgegebenen Frist hatte der G-BA im vergangenen Jahr die erforderliche Anpassung der Minutenwerte unter anderem für die in der Richtlinie genannten ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf das Jahr 2022 verschoben.

„Leider ist der G-BA unserem Vorschlag nicht gefolgt. Das ist eine schlechte Nachricht für alle Patientinnen und Patienten, die auf eine stationäre psychotherapeutische Behandlung angewiesen sind“, sagte Reinhardt.