GeDIG: BÄK warnt vor Beeinträchtigungen des Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis

Gesundheitspolitik

Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich die Kernziele eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG): eine bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit, Entbürokratisierung sowie die Sicherstellung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur.

Diese Ziele seien in der Gesamtschau nachvollziehbar, „allerdings bergen einzelne Vorschläge das Potenzial, das Vertrauensverhältnis von Patientinnen und Patienten mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachhaltig zu beeinträchtigen“, warnt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des GeDIG.

Kritisch sieht die Bundesärztekammer insbesondere Vorschläge, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachhaltig beeinträchtigen könnten. Vor diesem Hintergrund seien insbesondere der vorgesehene Einbezug von Daten aus der ePA sowie erweiterte Analysen in sogenannten „Reallaboren“ umso mehr abzulehnen, heißt es in der Stellungnahme.

Zuvor hatte bereits der 130. Deutsche Ärztetag das Vorhaben der Bundesregierung abgelehnt, Krankenkassen die Aufgaben zu übertragen, Daten ihrer Versicherten, auch die aus der elektronischen Patientenakte, individuell auszuwerten und ohne Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen. Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Gesundheitsrisiken sei nicht Aufgabe der Krankenkassen, sondern eine originär ärztliche Aufgabe. Diese müsse auch weiterhin im Behandlungskontext und unter Einbezug ärztlichen Sachverstands wahrgenommen werden.