Gesundheitsminister Philippi kritisiert gemeinsam mit BÄK und Marburger Bund die Fortschritte der Krankenhausreform: „Der Bund ist angehalten, jetzt nachzusteuern!“
Gemeinsam mit der Bundesärztekammer, dem Marburger Bund und der Ärztekammer Niedersachsen weist der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Krankenhausreform hin. In der kommenden Woche soll nach aktuellen Informationen das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundeskabinett beschlossen werden. Das KHAG dient der Detailregelung des bereits 2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: „Es bestehen weiterhin praktische Schwierigkeiten in den Leistungsbereichen ´Orthopädie und Unfallchirurgie` sowie ´Frauenheilkunde und Geburtshilfe`. Durch die Gliederung in Leistungsgruppen und die Vorgabe, Fachärztinnen und Fachärzte maximal in drei dieser Leistungsgruppen anzurechnen, lassen sich insbesondere an kleineren Häusern die Qualitätskriterien für die personelle Ausstattung nicht erfüllen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wurde festgehalten, dass die Anrechnung von Fachärztinnen und -ärzten geprüft wird. Wir fordern daher ein, durch Änderung des KHVVG die Mehrfachanrechnung der Fachärztinnen und Fachärzte in den genannten Leistungsbereichen zu erlauben. Das kann durch die Anrechnung in fünf statt drei Leistungsgruppen erfolgen. Der Bund ist angehalten, jetzt nachzusteuern!“
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Die Anforderungen für die Leistungsgruppen sollten eine qualitativ hochwertige Versorgung unterstützen und nicht behindern. Deswegen ist es richtig, dass der Koalitionsvertrag eine medizinisch sinnvolle Anpassung der Regeln vorsieht, nach denen die einzelnen Fachärzte in den Leistungsgruppen angerechnet werden.“
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes: „Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum müssen weiterhin in der Lage sein, ihre Aufgaben in der Regelversorgung zu erfüllen. Damit das erreicht wird, sind im Rahmen der Krankenhausreform Anpassungen bei der Anrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten auf die Leistungsgruppen unumgänglich. Derzeit entstehen den Häusern Probleme dadurch, dass Fachärzte neben der Allgemeinen Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie nicht auch auf andere Leistungsgruppen angerechnet werden können. Bei anderen Fachgebieten ist das aber möglich. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und muss jetzt im Rahmen des Anpassungsgesetzes geändert werden.“
Dr. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachen: „Ärztliche Kompetenz darf bei der Anrechnung nicht sachfremd zersplittert werden. Wer nach einer mehrjährigen Weiterbildung eine Facharztbezeichnung führt, muss für die Leistungsgruppen angerechnet werden, die zu seinem Fachgebiet gehören.“
Hintergrund
Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Am 10.09.2025 sollte das KHAG ursprünglich ins Bundeskabinett eingebracht werden und wurde kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Die bisherigen Regelungen des KHVVG sollen durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Wochen kritisch zum Entwurf des KHAG geäußert. Neben den Leistungsbereichen „Orthopädie und Unfallchirurgie“ sowie „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ sieht der Niedersächsische Gesundheitsminister insbesondere die derzeit vorgesehenen Regelungen zum Transformationsfonds, die fehlenden Erleichterungen der „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ (SÜV) und die Standortproblematik bei der Zuweisung der Leistungsgruppen als problematisch an.