Gute Krankenhausversorgung geht nur mit genügend gut qualifiziertem Personal
Bei der anstehenden Reform der Krankenhausfinanzierung müssen neben den Kosten für das Pflegepersonal auch die Personalkosten für Ärztinnen und Ärzte angemessen abgebildet werden. Das hat am 18.11.2023 in Düsseldorf die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein gefordert. Der Bundesgesetzgeber will, dass die Krankenhäuser künftig nicht mehr ausschließlich für das Erbringen medizinischer Leistungen, sondern auch für das Vorhalten von Personal und medizin-technischer Ausrüstung bezahlt werden. 60 Prozent des Krankenhausbudgets sollen dann aus sogenannten Vorhaltepauschalen bestehen. Damit sollen Fehlanreize zur Leistungsausweitung beziehungsweise zur Erbringung möglichst vieler lukrativer Leistungen korrigiert werden. Während die Pflegepersonalkosten bereits außerhalb des geltenden Fallpauschalen-Systems bezahlt werden, sind die ärztlichen Personalkosten nicht Teil der Vorhaltefinanzierung.
Die Kammerversammlung warnte zudem, dass sich die Finanzierung der ärztlichen Personalkosten nicht an Mindestanforderungen orientieren dürfe, wie sie die ebenfalls im Rahmen der Reform vorgesehenen Leistungsgruppen definieren. Diese knüpfen die Erlaubnis, bestimmte Leistungen wie Hüftoperationen abrechnen zu können, an personelle und technische Mindestvoraussetzungen. Maßstab für eine angemessene und ausreichende Personalausstattung sollte nach Ansicht der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte das Personalberechnungstool der Bundesärztekammer sein.
"Wir unterstützen ausdrücklich eine Reform des Krankenhaussektors mit dem Ziel, die Behandlungsqualität unter anderem durch die Bildung von Schwerpunkten zu steigern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. "Aber gute Krankenhausversorgung geht nur mit genügend gut qualifiziertem Personal." Das gelte für Pflegekräfte ebenso wie für Ärztinnen und Ärzte.