Kammerversammlung übt Kritik an Verbot der Ex-Post-Triage
In einer Resolution übt die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg scharfe Kritik am Verbot der Ex-Post-Triage, das der Deutsche Bundestag im Rahmen von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 10. November beschlossen hat.
Wenn die Intensivkapazitäten nicht für alle Patientinnen und Patienten ausreichen, soll nach medizinischen Gesichtspunkten im Rahmen einer Triage ärztlich entschieden werden, wer die Intensivbehandlung vorrangig erhält. Das zentrale Kriterium dafür ist nach der neuen Regelung die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit. Diese lässt sich nach Überzeugung der Kammerversammlung bei vielen Patientinnen und Patienten jedoch erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlich abschätzen. Insofern muss es Ärztinnen und Ärzten auch möglich sein, ihre Entscheidungen aufgrund Erkenntnissen nach Beginn der Intensivbehandlung wieder zu korrigieren.
Nach der nun beschlossenen Regelung darf jedoch eine bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung nicht mehr zurückgenommen werden. Dies gilt auch dann, wenn neu ins Krankenhaus gekommene Patientinnen und Patienten eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit haben.
Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, das Verbot der Ex-Post-Triage wieder zu streichen.