Kein Platz für Antisemitismus in der Ärzteschaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
Sachsen

Die kritische Lage in der Welt und insbesondere die Lage im Nahen Osten lassen uns als humanistisch geprägte Ärzte keine Ruhe. Terror, Kriege und humanitäre Katstrophen stellen besondere Anforderungen auch an die Ärzteschaft. Sie dürfen weder stillschweigend hingenommen, noch einseitig befürwortet werden. Jedes Volk hat das Recht, auf einem eigenen Territorium unbeschadet zu leben und sich gegen Krieg und Terror zu verteidigen. Interessendurchsetzung mit Mitteln der Gewalt gehören nicht in ein humanistisches Weltbild. Ebenso müssen humanitäre Katastrophen bei der Verteidigung der Freiheit eines Volkes vermieden werden.

Angesichts zunehmender antisemitischer Äußerungen und Demonstrationen müssen wir, die Sächsische Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die ärztliche Berufsordnung und vor allem das Genfer Gelöbnis einmal mehr in den Mittelpunkt unserer Profession rücken. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, jedem Menschen, unabhängig von seiner Religion oder Staatszugehörigkeit zu helfen. Zugleich dürfen Ärztinnen und Ärzte auch in ihrer Freizeit dem Ansehen des Berufsstandes nicht schaden. In der ärztlichen Approbation sehen wir ebenso eine humanitäre Verpflichtung. Wer sich diesen Regeln unserer Profession nicht verpflichtet fühlt, muss sich die Frage gefallen lassen, ob seine Haltung die Voraussetzung zur Approbationserteilung erfüllt.

Die Sächsische Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen lehnen jede Form von Antisemitismus ab. Und sie verurteilen jeglichen Terror.

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