Kompetenzorientierte Aufgabenverteilung statt patientengefährdender Parallelstrukturen
Statement von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zum heutigen Beschluss des Bundestages zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz:
„Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke. Die Bundesärztekammer hat von Anfang an kritisiert, dass das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz diesen Grundsatz untergräbt. Es bleibt dabei: Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine Frage der Patientensicherheit. Klinische Bewertung und therapeutische Entscheidung sind ärztliche Kernaufgaben.
Während wir in der Diskussion um das Primärarztsystem und die Reform der Notfallversorgung darum ringen, zu einer klar strukturierten Versorgung mit verbindlichen Versorgungspfaden zu kommen, führt dieses Gesetz zu zusätzlichen Schnittstellen, unnötigem Ressourcenverbrauch, verunsicherten Patientinnen und Patienten und erheblicher Mehrbelastung in den Arztpraxen.
Die zuletzt vorgelegten Änderungsanträge gehen noch weiter in eine falsche Richtung: Nun sollen auch venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in Apotheken möglich sein, unter Umständen durchgeführt von Personen in der pharmazeutischen Ausbildung. Dabei bleibt außer Acht, dass jede Blutentnahme in einen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsprozess eingebunden sein muss. Hinzu kommt: Anders als in Arztpraxen, wo die Blutentnahme für gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen übernommen wird, soll sie in Apotheken als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden. Sollen GKV-Versicherte ihre medizinisch notwendigen Blutentnahmen also demnächst selbst zahlen? Oder geht es um Blutentnahmen, die medizinisch gar nicht sinnvoll sind? Fest steht: Diese Maßnahmen lösen kein Versorgungsproblem. Sie werden zusätzliche Arztkontakte erzeugen und die Praxen weiter an ihre Kapazitätsgrenzen treiben.
Bereits am Regierungsentwurf hat die Ärzteschaft kritisiert, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung durch Apotheken abgegeben werden sollen. Diagnosestellung, Anamnese und differenzialdiagnostische Abklärung sind ärztliche Kernkompetenzen, die auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen zwingend erforderlich sind. Der im Regierungsentwurf vorgesehene Ausschluss systemisch wirkender Antibiotika ändert daran grundsätzlich nichts.
Die Liste der weiteren Probleme, die dieses Gesetz für eine ärztlich verantwortete, sinnvoll koordinierte Versorgung bringt, ist lang: Vom Impfen über weitere diagnostische Tests, bis hin zu unzureichend abgestimmten pharmazeutischen Dienstleistungen.
Die Bundesärztekammer begrüßt eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung. Dabei dürfen jedoch keine neuen Parallelstrukturen geschaffen werden. Stattdessen muss es stets um eine besser koordinierte Versorgung und eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung gehen.“